Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fahrverbote. Foto: Lg/Kovalenko

Das Land würde nach einer Verurteilung Zeit für den neuen Luftreinhalteplan brauchen. Der Bund versucht, die klagewillige EU zu besänftigen.

Stuttgart - Am 22. Februar will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Revisionsverfahren zu möglichen Verkehrsbeschränkungen in Düsseldorf und Stuttgart entscheiden. In beiden Fällen stellte die erste Instanz fest, dass mit den Luftreinhalteplänen die EU-weit gültigen Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte weiter überschritten werden. Die Verwaltungsgerichte verurteilten die Behörden zum schnellstmöglichen Nachbessern.

Beide Gerichte führten beispielhaft aus, wie abseits der bestehenden Plaketten aus der Straßenverkehrsordnung Verkehr in einzelnen Straßen (Düsseldorf) oder der Umweltzone (Stuttgart) reglementiert werden kann. Schilder könnten wie die Blaue Plakette (Fahrverbot für Diesel unter Euro 6 und Benziner unter Euro 3) wirken.

Die Leipziger Richter werden in der Revision aber voraussichtlich nicht über Details befinden. Sie können die Urteile verwerfen. Bestätigt Leipzig aber die erste Instanz, sind die Länder am Zug. Sie müssen ihre Reinhaltepläne anpassen, die Beschilderungsvorschläge aber nicht übernehmen. Der Verwaltungsweg kann dauern.

Zehn Fakten zum Feinstaub sehen Sie in unserem Video:

„Dieses Jahr werden wir keine Schilder mehr sehen“, sagt der Stuttgarter Anwalt Roland Kugler. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wolle kein Fahrverbot. Kugler hat für zwei Kläger per Vergleich eine klare Zielvorgabe erreicht: 20 Prozent weniger Verkehr am Neckartor an Feinstaub-Alarmtagen – so lange, bis die Grenzwerte eingehalten sind. Das Land will vom Vergleich nichts mehr wissen, Kugler fordert daher ein Zwangsgeld und am Ende womöglich Zwangshaft. „Die 20 Prozent weniger sind viel wert, das ist etwas handfestes“, so der Anwalt.

Autohersteller gefordert

Drohende Sanktionen wegen der Überschreitungen beschäftigen die geschäftsführende Bundesregierung. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) baten EU-Kommissar Karmenu Vella am 9. Januar, wegen Überschreitungen keine Klage einzureichen. Man tue viel zur Emissionsminderung. Am 25. Januar könnte die Kommission die Klage beschließen.

„Wir müssen die Gesundheit der Bevölkerung schützen, sind aber gegen Fahrverbote“, sagt Hendricks’ Sprecher. Vermeiden könnten sie „nur die Autohersteller, indem sie auch Hardwarelösungen anbieten“. Dann würden die Kunden „Produkte erhalten, die versprochen worden sind“.