Der Verkehr mit Dieselfahrzeugen ist die Hauptursache für die hohe Stickoxidbelastung in der Stadt. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird am 19. Juli die Klage der Deutschen Umwelthilfe auf saubere Luft in Stuttgart aufrufen. Die Umwelhilfe setzt auf Fahrverbote für alle Diesel-Fahrzeuge.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird am 19. Juli die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg wegen der dauerhaften Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in Stuttgart verhandeln. Die DUH will für das Stadtgebiet ein komplettes Dieselfahrverbot erreichen.

Die Forderung reicht wesentlich weiter als die aktuellen Pläne der Landesregierung für den nächsten Luftreinhalteplan, der ab dem 1. Januar 2018 gelten soll. In ihm sind Fahrverbote auf bestimmten Strecken an Feinstaubalarmtagen für Diesel schlechter als Euro 6 geplant.

Die Grenzwerte für Stickoxide waren 2016 erneut überschritten. Statt eines zulässigen Jahresmittelwerts von 40 Mikrogramm wurden 82 Mikrogramm gemessen. Es gab am Neckartor 35 Stunden mit Überschreitungen des maximalen Stunden-Mittelwerts von 200 Mikrogramm. Zulässig sind 18 Stunden.