Das Tempolimit an Steigungsstrecken löst weiter Streit aus. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der grüne Stuttgarter OB Fritz Kuhn hat die Ausweitung der Tempo-40-Zonen an Steigungsstrecken verteidigt. Die Maßnahme ist Teil des neuen Luftreinhalteplans der Stadt.

Stuttgart - Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die Einführung weiterer Tempo-40-Zonen an Steigungen gegen die Kritik der IHK Region Stuttgart verteidigt. Gerade in Kombination mit weiteren Maßnahmen sorge ein Tempo-40-Gebot dafür, dass der Verkehr an Steigungen gleichmäßiger fließe. Dadurch gehe die Belastung der Luft mit Schadstoffen zurück, so der Oberbürgermeister. Eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) habe bestätigt, das an Steigungen durch Tempo 40 eine spürbare Schadstoffreduzierung erreicht werde. Dies hat die IHK bestritten. Nach Ansicht der Kammer kommt die LUBW in ihren Gutachten zu dem Schluss, dass ein geringeres Tempo zu mehr Stop-and-go-Verkehr und mehr Schadstoffen führe.

Mehr Steigungen betroffen

In Stuttgart gibt es bis jetzt vier Steigungsstrecken mit Tempo 40. Dazu gehören der Streckenabschnitt Schwarenberg-, Planck- und Pischekstraße im Osten sowie die Hohenheimer Straßein Stuttgart-Mitte. Dort hat die Stadt mit einem Messverfahren festgestellt, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeit in dem betreffenden Abschnitt reduziert hat. Ende Juli stimmte die Mehrheit im Ausschuss für Umwelt und Technik dafür, das Geschwindigkeitslimit im Herbst auch an 15 weiteren Steigungen einzuführen.

Im Herbst sollen die Autofahrer auf den neu ausgewiesenen Streckenabschnitten mit Verkehrsschildern und elektronischen Anzeigetafeln über die neue Geschwindigkeitsregelung informiert werden. „Wir konzentrieren uns im Talkessel auf stark befahrene und bewohnte Strecken, die eine Steigung von mindestens fünf Prozent haben“, erklärt Susanne Scherz, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung. Es sei wichtig, das Tempolimit möglichst rasch und ohne teure Anpassungen der Ampelschaltungen umzusetzen.

Schritt ist Teil des Luftreinhalteplans

Die Maßnahme ist laut Regierungspräsidium ein Teil des Konzepts zur Senkung der hohen Luftbelastung durch Feinstaub und Stickoxide. Der Schritt sei auch im Zuge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gemeinsam mit der Landeshauptstadt und dem Land vereinbart worden.