Ab Januar 2020 soll das stadtweit geplante Euro-5-Diesel-Fahrverbot in Stuttgart gelten. Am Neckartor könnte es vorgezogen werden – und unter einer bestimmten Bedingung müssen sich die Fahrer dann daran halten.
Stuttgart - Das ab 1. Januar 2020 stadtweit geplante Euro-5-Diesel-Fahrverbot könnte am Neckartor vorgezogen werden. Dort würde es als Strecken-Fahrverbot vom 15. Oktober 2019 an gelten, und zwar an Tagen mit Feinstaubalarm-Wetter.
Vertreter des Landes haben sich am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht verpflichtet, bei der Landesregierung eine Zusage für das Strecken-Fahrverbot einzuholen. Es soll als Alternative greifen, falls die favorisierte Busspur am Neckartor nicht verwirklicht werden kann oder nach einer Probephase wieder verworfen würde.
Busspur stadtauswärts soll kommen
Die stadtauswärts geplante Busspur vom Wulle-Steg bis zur Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße steht als Maßnahme im Entwurf, der den am Montag in Kraft getretenen Luftreinhalteplan ergänzen soll. Sie soll ganzjährig betrieben werden, die Stadt opponiert dagegen. Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums, sagte am Mittwoch, er werde die Stadt im Zweifelsfall anweisen, die Busspur einzurichten. Mit der Spur wäre laut Land ein bereits 2016 vom Land mit Anwohnern geschlossener Vergleich erfüllt. Die Spur würde laut Gutachter ganzjährig zu rund zehn Prozent weniger Autos am Neckartor führen. Der Vergleich schreibt eine Minderung um 20 Prozent vor – aber nur an Tagen mit Feinstaubwetter. Mit Zwangsgeldanträgen hatten die Kläger Druck auf das Land gemacht. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Wolfgang Kern behandelte am Mittwoch den bereits dritten Antrag.
Plan B träfe die Euro-5-Fahrer
Kern fragte nach dem „Plan B“, falls die Busspur nicht greife. Das löste einen Disput zwischen Uwe Lahl und Regierungspräsident Wolfgang Reimer (beide Grüne) aus. „Wir haben keinen“, so Lahl zum Plan B. Es gebe einen, sagte Reimer: das temporäre Euro-5-Verbot. „Es gibt dafür kein Mandat“, sagte Lahl, er werde Reimer im Notfall anweisen, es nicht zu machen.
Der Ministerrat habe diesem Streckenverbot bereits 2016 bei der Debatte über den Vergleich zugestimmt, wunderte sich Kern. Die politischen Widerstände, geltendes Recht einzuhalten, seien „irrational“, das müsse der Landesregierung mal jemand sagen, so der Richter zu Lahl. Kern zeigte seine Verärgerung. Die Fahrverbots-Sache entwickle sich „sehr problematisch“. Der Richter weiter: „Wir können hier entscheiden, was wir wollen, und sie sagen, sie machen es nicht!“ Wenn ein Gericht deshalb sogar über die Zwangshaft für Regierungsvertreter nachdenken müsse, sei das „ein Peinlichkeit, wir sind schließlich in einem Rechtsstaat“.
Sollte die Regierung Plan B als Busspur-Alternative bis zum 20. Dezember zustimmen, werde er den Zwangsgeldantrag abweisen, so Kern. Klägeranwalt Roland Kugler zeigte sich verärgert. Die 20 Prozent würden verfehlt. Das sah Kern anders: Zusammen mit dem Dieselverbot bis einschließlich Euro 4 ab Januar 2019 könne man sie nahezu erreichen.