Verkehrsminister Winfried Hermann verteidigt die Fahrverbote. Foto: dpa

Wer ist vom Fahrverbot für ältere Diesel betroffen, das von 2018 in Stuttgart an Alarmtagen gelten soll? Für wen gibt es Ausnahmen? Verkehrsminister Winfried Hermann hat im Interview mit dieser Zeitung diese Fragen schon beantwortet.

Stuttgart - Bei den in Stuttgart von 2018 an geplanten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm an hochbelasteten Tagen sind weitreichende Ausnahmen geplant. Das sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) im Interview mit dieser Zeitung: „Wir machen großzügige Ausnahmen, allerdings nur für eine zahlenmäßig kleine Gruppe. Wir gehen sehr besonnen und nicht brachial vor“. Zugleich kritisierte er die Automobilindustrie, die Verantwortung für den zu hohen Schadstoffausstoß und damit die Fahrverbote trage. Sie müsse sich stärker für die Nachrüstung von Euro-5-Dieseln engagieren – auch finanziell. Zudem kündigte Hermann an, dass der Feinstaubalarm wohl in Schadstoffalarm umbenannt werde.

Ausgenommen ist der Lieferverkehr

Ausgenommen von dem Fahrverbot ist nach diesen Plänen der komplette Lieferverkehr, Fahrten von Schwerbehinderten und mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, also zum Lebensmitteleinzelhandel, aber auch für unaufschiebbare technische Dienstleistungen und soziale und pflegerische Dienste. Ausnahmen gibt es auch für Taxen, für Fahrschulautos und für Schichtarbeiter, die nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Letztere Ausnahmen gelten zunächst für zwei Jahre.

Diese Regelung ist Teil des Luftreinhalteplans, den Hermann zusammen mit Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) und Regierungspräsident Wolfgang Reimer am Samstag, 6. Mai, im Stuttgarter Rathaus Vertretern von Verbänden und der interessierten Bevölkerung vorstellen wird. Danach beginnt das Anhörungsverfahren, in dem weitere Vorschläge gemacht werden können, bevor das grün-schwarze Kabinett den Maßnahmenkatalog beschließt. Der Luftreinhalteplan soll am 31. August diesen Jahres verkündet werden. Er sieht vom 1. Januar 2018 an Tagen, in denen hohe Luftbelastung droht und die künftig Schadstoffalarmtage heißen, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge vor, die unterhalb der Euro-6-Norm sind. Sie dürfen dann nicht mehr durch den Stuttgarter Talkessel fahren. Hoch belastete Straßenzüge in Zuffenhausen und Feuerbach, für die ersten Plänen zufolge ebenfalls Fahrverbote gelten sollten, sind nun wahrscheinlich doch nicht betroffen.

Hoffnung auf blaue Plakette

Der Landesverkehrsminister betonte, dass dies eine Übergangsregelung bis 2020 sei. Er hoffe, dass dann die blaue Plakette gelte, die bisher vom Bund und SPD-Verkehrsministern in den Ländern blockiert wird. Hermann zeigte sich offen, dass Euro-5-Diesel auf die Euro-6-Norm nachgerüstet werden. „Das scheint nicht aussichtslos zu sein“, sagte er. Er erwarte von der Automobilindustrie nun aber Lösungsvorschläge und die Übernahme der Kosten. „Die Branche hat etwas gutzumachen“, sagte Hermann.