So wiet soll es in Düsseldorf nicht kommen: der Luftreinhalteplan sieht keine Dieselfahrverbote vor. Foto: dpa

In Stuttgart treffen sich Landesregierung und Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim wegen der Diesel-Fahrverbote. In Düsseldorf gibt es ebenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung, allerdings unter anderen Vorzeichen. Dort soll es kein Aus für Diesel Euro-Norm-4 geben.

Stuttgart - Nicht nur in Stuttgart, auch in Düsseldorf streiten sich wegen möglicher Dieselfahrverbote die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Landesregierung vor Gericht. Es gibt aber einen Unterschied: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bei der nichtöffentlichen Verhandlung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Dienstag einen Luftreinhalteplan für die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt präsentiert, der keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorsieht. Ein Urteil erging noch nicht.In Stuttgart will das Land Diesel bis Euro-Norm-4 vom 1. Januar 2019 an ausschließen, für Stuttgarter Autobesitzer gilt das von 1. April 2019 an. Einen Termin für ein Verbot für Diesel der Euro-5-Norm nennt die grün-schwarze Landesregierung in ihrem Luftreinhalteplan nicht, was das Verwaltungsgericht Stuttgart bemängelte und ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro androhte. Dagegen hat das Land Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, eingelegt.

In Stuttgart sind Fahrverbote im Plan

In Düsseldorf geht es um einen ähnlichen Fall. Auch dort hatte das Verwaltungsgericht im September 2016 entschieden, das Land müsse den Luftreinhalteplan fortschreiben und dabei Diesel-Fahrverbote erwägen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht solche Fahrverbote grundsätzlich bejahte, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei, beantragte die Umwelthilfe ein Vollstreckungsverfahren mit der Androhung von Zwangsgeld. Dabei prüft das Verwaltungsgericht nun, ob die CDU-FDP-Landesregierung den Vorgaben der Urteile nachkommt. Dazu diente die nichtöffentliche Verhandlung am Dienstag, bei der die Bezirksregierung einen aktualisierten Luftreinhalteplan vorlegte. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Dieselfahrverbote nicht erforderlich sind, um die Grenzwerte einzuhalten“, sagte Regierungspräsidentin Brigitta Radermacher. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte schon im Vorfeld erklärt, er halte Dieselfahrverbote für unverhältnismäßig. Der Luftreinhalteplan enthält mehr als 60 Maßnahmen von der Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte bis zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs. „Das A und O ist, dass wir die Menschen auf dem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten im Alltag mitnehmen und nicht durch Verbote bevormunden wollen“, so Radermacher. Sie hatte das Nein zu Dieselfahrverboten auch damit begründet, dass für die betroffenen täglich 170 000 Pendler ein Umstieg auf Bahnen und Busse aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei.

Nichtöffentliche Verhandlung

In Düsseldorf werden an fünf von elf Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffoxid überschritten. Die Umwelthilfe und Greenpeace kritisieren den neuen Plan heftig. Denn darin werde eingeräumt, dass durch die Maßnahmen die Grenzwerte nicht eingehalten würden. „Das ist offener Rechtsbruch“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. Das Verwaltungsgericht will „eine Entscheidung in den kommenden Wochen schriftlich treffen“, so ein Sprecher.