Pflichtverteidiger Frank Hanning (rechts) soll den Hauptangeklagten Stephan Ernst nicht weiter im Lübcke-Prozess verteidigen. Foto: dpa/Thomas Kienzle

Der Hauptangeklagte Stephan Ernst hat am Montag die Abberufung seines Pflichtverteidigers im Lübcke-Prozess beantragt. Das Vertrauensverhältnis sei „auf Dauer zerstört“.

Frankfurt/Main - Im Lübcke-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst am Montag die Abberufung seines Pflichtverteidigers Frank Hannig beantragt. Das Vertrauensverhältnis sei „auf Dauer zerstört“, sagte der zweite Verteidiger Mustafa Kaplan am Montag.

Hannig sah trotz unterschiedlicher Verteidigungsstrategien der beiden Anwälte eine Entpflichtung als nicht gerechtfertigt. Er verwies darauf, dass er seit einem Jahr mit dem Verfahren befasst sei. Ernst selber bestätigte auf Nachfrage des Richters ausdrücklich, dass er sich von Hannig als Verteidiger trennen wolle.

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Ernst muss sich wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verantworten. Der CDU-Politiker war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein.