Seit die mehr als 100 Verkehrssünden der Angeklagten vor Gericht verlesen wurden, gibt es viele Fragen. Ein Verkehrsrechtler sieht das Vorgehen einer Begutachtungsstelle kritisch.
Die Liste der Vergehen ist lang, das Unverständnis der Zuschauer im Gerichtssaal groß. Mehrfach hatten zwei der drei Angeklagten im Raserprozess am Landgericht Stuttgart in den vergangenen Jahren ihre Fahrerlaubnis verloren, immer wieder erhielten die Brüder sie später zurück. Wie kann das sein? Laut einem Verkehrsrechtler hätte das Landratsamt grundsätzlich handeln können, der Fehler liegt aber bei einer privaten Begutachtungsstelle.
Die beiden Männer, die sich im März 2025 in Ludwigsburg ein illegales Autorennen geliefert hatten, bei dem zwei junge Frauen starben, haben zahlreiche Einträge in der Führerscheinakte. 113 sind es beim Hauptangeklagten G. (32), verwertbar sind davon aktuell noch 47. Vermerkt sind darin Delikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfallflucht. In der Akte seines Bruders I. (35) stehen 51 Einträge, darunter etliche Trunkenheitsfahrten sowie Vergehen wie Fahrerflucht.
Landratsamt sieht keinen Spielraum
Mehrmals wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, jedes Mal bekam er sie zurück. Zuletzt war das am 23. Januar 2025, also rund zwei Monate vor dem tödlichen Autorennen. Dabei hatte das Landratsamt Ludwigsburg im Oktober 2023 noch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geäußert. Weil der 35-Jährige aber das geforderte Gutachten einer externen Begutachtungsstelle vorlegte, bekam er seinen Führerschein zurück.
Das Landratsamt Ludwigsburg verweist darauf, dass die Begutachtungsstelle von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen anerkannt ist. „In diesen Fällen besteht kein behördlicher Ermessensspielraum, um die Neuerteilung trotz positivem Gutachten abzulehnen“, so die Behörde. Bedeutet: Wenn eine Begutachtungsstelle Verkehrssünder entlastet, hat das Landratsamt keine Möglichkeit, den Führerschein einzubehalten.
Hat Landratsamt wirklich keine Handhabe?
Unsere Redaktion hat mehrere Verkehrsrechtler kontaktiert, um verschiedene Blickweisen auf die Gesetzeslage zu bekommen. Anwalt Christian Kotz hat geantwortet. Laut ihm sei die Aussage des Landratsamtes zwar rechtlich korrekt, „aber sie erzählt nicht die ganze Geschichte“.
Denn eine bloße „Durchlaufstation“ für Gutachten sei die Behörde nicht. Sie könne ein Gutachten bei Zweifeln durchaus zurückweisen, ein neues anfordern oder sogar eine andere Begutachtungsstelle bestimmen, die den jeweiligen Fall bearbeiten soll. Diese sogenannte „Prüfungskompetenz“ hätte das Landratsamt laut Kotz im Ludwigsburger Fall „konsequenter nutzen können und müssen“.
Auf Nachfrage bestätigt das Landratsamt, nicht nur „Durchleitungsstelle“ zu sein. Vielmehr werde jedes Gutachten auf „Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit“ geprüft. Bei Zweifeln würden auch ergänzende Stellungnahmen angefordert oder Auflagen festgesetzt. Was davon im Falle der beiden Ludwigsburger Angeklagten passiert ist, verrät die Behörde nicht. Zu Einzelheiten könne man aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
„Erhebliche Fragen an die Qualität der Begutachtung“
Unabhängig davon sieht Verkehrsrechtler Kotz vor allem die Rolle der Begutachtungsstelle kritisch: „Dass Personen mit einer derart massiven Vorbelastungsgeschichte wiederholt positive MPU-Gutachten erhalten haben, wirft erhebliche Fragen an die Qualität der Begutachtung auf.“
Zwar werde eine MPU-Untersuchung nicht automatisch „unbestehbar“, weil man sie mehrfach mache. Der Gutachter müsse seine positive Prognose aber schlüssig begründen und die Hürden dafür würden mit jedem Rückfall höher. Heißt: Je mehr Delikte eine Person anhäuft, desto schwerer sollte es für einen Gutachter sein, eine positive Prognose auszusprechen. Auf die Frage, wie die beiden Angeklagten trotz derart vieler Verkehrsdelikte immer wieder einen positiven Bescheid bekommen haben, äußert sich die zuständige Begutachtungsstelle nicht – das Unternehmen hat auf eine Anfrage unserer Zeitung nicht reagiert.
Strobl ist für lebenslange Fahrverbote
Auch in der Landespolitik sorgte der Ludwigsburger Raserprozess kürzlich für Aufsehen. So sprach sich etwa CDU-Innenminister Thomas Strobl für ein lebenslanges Fahrverbot für besonders unbelehrbare Raser aus: „Wir müssen hier wirklich alle Register ziehen“, sagte Strobl. „Es ist nicht nur irre, was diese Leute machen. Es ist auch lebensgefährlich.“ In der Pflicht sieht der Innenminister dabei den Bund als Gesetzgeber.
Theoretisch ist es auch heute schon möglich, die Fahrerlaubnis dauerhaft zu verlieren. Laut Christian Kotz könne das etwa bei Tötungsdelikten im Straßenverkehr vorkommen, „in Kombination mit einer massiven und nicht therapierbaren Persönlichkeitsproblematik“. Das könnte auch beim aktuellen Raserprozess noch zum Thema werden.
In der Praxis werde eine solche Strafe aber „äußerst selten verhängt“, erklärt der Verkehrsrechtler. Häufiger komme es vor, dass ein Betroffener seine Fahrerlaubnis deshalb nicht wiederbekommt, weil er kein positives MPU-Gutachten vorlegen kann. Eine Untersuchung könne man zwar unbegrenzt wiederholen – „aber wer die Anforderungen nicht erfüllt, erhält eben keine Fahrerlaubnis.“