Der Ludwigsburger Raserprozess nähert sich dem Ende. Die Aussage des technischen Verkehrsexperten am 13. Prozesstag wiegt schwer.
Wie hätte G. den tödlichen Zusammenstoß mit dem Wagen von Merve und Selin verhindern können? Diese Frage schwang am Nachmittag des 13. Prozesstages im sogenannten Ludwigsburger Raserprozess mit. Ein verkehrstechnischer Sachverständiger legte vor dem Landgericht Stuttgart detailliert dar, wie sich die Kollision am Abend des 20. März 2025 an der Aral-Tankstelle auf der Schwieberdinger Straße ereignet hatte. Er kam zu einem klaren Ergebnis.
Grafiken mit Bremswegen, Videos von Tankstellen, Ergebnisse der Fahrzeuganalysen und Modellskizzen vom Unfallort legte der Gutachter vor. Die Daten zeigen, wie vermeidbar die Kollision war – insbesondere wenn der Angeklagte mit der innerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde gefahren wäre. „Er wäre dann 4,8 Sekunden später angekommen – das wäre für die Frauen vollkommen ausreichend gewesen, um sich von der Straße zu entfernen“, erklärte der Experte.
Zuvor hatte der Gutachter den Unfallhergang Schritt für Schritt rekonstruiert. Grundlage seiner Analyse waren unter anderem Daten des Airbag-Steuergeräts, die exakte Informationen zu Geschwindigkeit und Bremsverhalten liefern, sowie Videoaufzeichnungen der Aral-Tankstelle und eines Schnellrestaurants in unmittelbarer Nähe. Die Kamera des Burger King erfasste sowohl das Fahrzeug von G. als auch das von I. Anhand dieser Aufnahmen und technischer Messwerte habe er die Geschwindigkeiten mit entsprechenden Toleranzzuschlägen berechnet, betonte der Sachverständige.
Die Schilderung machte deutlich, welche Kräfte beim Aufprall wirkten
Demnach fuhr G. mit etwa 127 km/h in die linke Seite des Ford Focus, in dem die beiden jungen Frauen unterwegs waren. Der Focus wurde dadurch auf rund 80 Stundenkilometer beschleunigt. Durch die enorme Wucht des Erstaufpralls sei der Focus quer über die Fahrbahn nach links geschoben worden – am Baum überschlug er sich und drehte sich zusätzlich um die eigene Achse, bevor er seitlich gekippt zum Stehen kam. Die Schilderung machte deutlich, welche Kräfte bei dem Aufprall wirkten. „Die Insassen wurden mit dem 13-Fachen der Erdbeschleunigung beschleunigt“, sagte der Sachverständige.
Der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann hatte zu Beginn des Vortrags noch einmal die anwesenden Verwandten von Merve und Selin darauf hingewiesen, dass sie jederzeit den Gerichtssaal verlassen könnten: „Ich weiß, dass das für Sie als Angehörige wirklich harte Kost ist.“ Aber die Familienmitglieder blieben.
Bei den Berechnungen wurde ein für die juristische Bewertung besonders relevanter Punkt deutlich: „Selbst mit 118 Kilometer pro Stunde im Bremsvorgang wäre G. rechtzeitig zu stehen gekommen“, erklärte der Sachverständige. Entscheidend sei letztlich die massiv überhöhte Ausgangsgeschwindigkeit gewesen.
Das Airbag-Steuergerät notierte eine Höchstgeschwindigkeit von 157 Kilometer pro Stunde etwa 2,5 Sekunden vor dem Aufprall. Der Gutachter hielt diese bereits von der Polizei vor Gericht vorgetragenen Daten auf der Basis seiner Rekonstruktion für zutreffend.
„Das Unfallgeschehen wäre nur vermeidbar gewesen, wenn er nicht so schnell gefahren wäre.“
Sachverständiger, in der Verhandlung
Den beiden getöteten Frauen im Ford Focus machte der Gutachter keinen Vorwurf. Fahrerin Merve, deren Sicht durch einen Stromverteilerkasten und Bäume zusätzlich behindert war, hätte mehrere Sekunden in die Dunkelheit blicken müssen, um überhaupt erkennen zu können, dass sich ein Fahrzeug mit einer derart extremen Geschwindigkeit nähert.
Bei Tempo 150 verkürze sich die Annäherungszeit dramatisch. Eine Reaktionsverzögerung beim Bremsen könne man G. allerdings nicht anlasten – er habe etwa eine Sekunde „Vorbremsdauer“ benötigt, um die Situation zu erfassen, sei erstmals 2,5 Sekunden vor dem Aufprall vom Gas gegangen und habe eine Vollbremsung eingeleitet. Nur nützte das nichts: „Das Unfallgeschehen wäre nur vermeidbar gewesen, wenn er nicht so schnell gefahren wäre.“
Der Mercedes hatte in den USA schon einmal einen Totalschaden
Ein weiteres Detail wurde am Rande bekannt: Das Fahrzeug des Angeklagten hatte bereits in den USA einen Totalschaden erlitten, möglicherweise infolge eines schweren Unfalls. Den Restwert des Wagens nach der Kollision in Ludwigsburg bezifferte der Gutachter auf rund 1400 Euro. Den Wert des weitgehend intakten Mercedes S 500 seines Bruders I. schätzte er dagegen auf etwa 50.000 Euro.
Mit seinem Gutachten beantwortete der Sachverständige die Kernfrage des Nachmittags deutlich – und rückte die überhöhte Geschwindigkeit als entscheidenden Faktor des Geschehens in den Mittelpunkt. Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt. Vorgesehen ist die Aussage eines medizinischen Gutachters.