Das rote sportliche Cabriolet erfüllt deutlich den Tatbestand: Falschparken. Foto: Polizei

Das Foto ist eindeutig: Dieses rote Cabriolet parkt innerhalb einer Grenzmarkierung. Dennoch folgt nur eine mündliche Ermahnung. Mit diesem Posting auf Facebook erheitert die Polizei Ludwigsburg das Netz.

Ludwigsburg - In nüchternem Behördendeutsch schildert ein Facebook-Posting der Polizei Ludwigsburg den Tatbestand: „Parken innerhalb einer Grenzmarkierung durch ein rotes sportliches Cabriolet ...“ Auf dem Foto ist ein etwa 60 Zentimeter langes Spielauto der Marke Bobby-Car zu sehen. Gemäß Polizeiangaben parkte es vergangenen Donnerstag auf einem durch Zacken markierten Bereich der Jägerstraße in Ludwigsburg. Klare Sache: Hier darf keiner sein Fahrzeug abstellen.

Wie sich herausstellt, drückten die Beamten ein Auge zu und beließen es bei einer mündlichen Ermahnung. Zu recht, denn weitere Ermittlungen ergaben: Der Fahrzeughalter ist ein Minderjähriger – nicht im strafmündigen Alter. So versichert ein Polizeisprecher, dass daher kein Bußgeld verhängt wurde.

Ein Nutzer weißt auf ein weiteres Vergehen hin: „auch noch in Tateinheit mit unterlassener Fahrzeugsicherung!“, schreibt er. Auf Nachfrage widerspricht der Sprecher: „Unterlassene Fahrzeugsicherung war für die Kollegen nicht wahrnehmbar.“

Kein Kennzeichen am Fahrzeug

Vermutlich gab es in dem Fahrzeug auch weder Verbandskasten noch Warndreieck. Ein anderer Nutzer vermutet: „War ja auch keine Halterfeststellung möglich ohne Kennzeichen!!“ Aber auch hierauf reagiert der Sprecher der Polizei gelassen: Ein Ermittlungsverfahren sei nicht vorgesehen.

Man darf gespannt sein, wie sich der minderjährige Fahrzeughalter in Zukunft verhält. Hat er seine Lektion gelernt? Die Beamten waren sicher nicht zum letzten Mal in der Jägerstraße unterwegs. Wer weiß, vielleicht denken sie bei der nächsten Rückfahrt wieder an den Falschparker mit dem roten Bobby-Car.