An seiner Schuldunfähigkeit gibt es keinen Zweifel: Ob der 18-jährige Ludwigsburger Schüler, der im Mai seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen haben soll, in der Psychiatrie bleibt, entscheidet das Landgericht Nürnberg-Fürth Anfang Dezember.
Es war ein Drama, das viele erschüttert hat: Bei einem gemeinsamen Jagdausflug nach Franken am 1. Mai soll ein 18-jähriger Ludwigsburger Schüler seinen 54-jährigen Vater erschossen haben. Das räumte er noch am selben Tag in einem Telefonat mit seiner Mutter ein. Zunächst erging gegen den jungen Mann ein Haftbefehl, doch schon Ende Mai wurde dieser aufgehoben und der mutmaßliche Todesschütze in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Sowohl ein Gutachter als auch die Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass er wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte im August beim Landgericht Nürnberg-Fürth einen Antrag auf dauerhafte Unterbringung des Gymnasiasten gestellt.
Darüber wird nun am 29. November und 3. Dezember vor dem Landgericht verhandelt. Fest steht laut einer Gerichtssprecherin schon jetzt: „Es kann dabei keine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.“ Deshalb werde auch keine Anklageschrift verlesen. Die Tat sei rechtlich gesehen Totschlag, die Sanktion bestehe in einer Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Ob diese im Fall des jungen Ludwigsburgers weiter andauert, hängt von der Entscheidung des Gerichts ab. Denn: „Die zweite Voraussetzung für eine Unterbringung ist eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit“, so die Gerichtssprecherin weiter. Die sei im Moment nur eine Annahme. Zum konkreten Krankheitsbild werde sich ein Sachverständiger in der Verhandlung näher auslassen.
Sollte eine Unterbringung gerichtlich angeordnet werden, sei diese kraft Gesetzes erst einmal unbefristet. Es gebe aber strenge Auflagen für wiederholte Überprüfungen einer Unterbringung im Hinblick auf mögliche Erfolge einer Therapie.