Der Jogger soll für den Tod eines Welpen eine Geldstrafe zahlen. Foto: dpa

Der Jogger, der im März einen Welpen totgetreten hat, soll zahlen. Amtsgericht Ludwigsburg hat gegen den 50-Jährigen Mann einen Strafbefehl erlassen. Er hatte auf den Hund getreten und war dann weitergelaufen.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen Strafbefehl gegen einen 50-jährigen Mann erlassen, der im Frühjahr beim Joggen einen Welpen getreten hat. Das Tier starb in der Folge. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz soll der Mann eine Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich zahlen. Der Vorfall hatte sich am 8. März in den frühen Abendstunden in der Comburger Straße zugetragen und in sozialen Netzwerken große Aufregung ausgelöst.

Dreimal stampfend auf Kopf und Brust getreten

Die 21-jährige Hundebesitzerin war zusammen mit einem Begleiter mit dem vier Monate alten Chihuahua-Mischling spazieren gegangen, als sie dem Jogger begegnete. Der Hund, der sich an einer ausziehbaren Leine befand, war bellend auf den Mann zugelaufen. Der Mann hatte ihr zugerufen, sie solle den Hund bei Seite nehmen. Im Vorbeilaufen trat der Jogger dann, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, „drei Mal stampfend auf den Kopf und den Brustbereich“ des kleinen Hundes. Danach joggte er weiter. Der Hund starb am selben Tag an den Verletzungen.

Die Polizei hatte mit einem Phantombild nach dem Mann gesucht, konnte ihn jedoch erst auf Grund einer Zeugenaussage im November ermitteln. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte auf die Ergreifung des Täters eine Belohnung von 1000 Euro ausgesetzt. Der 50-Jährige hat bei seiner Vernehmung durch die Polizei den Vorfall nicht abgestritten. Er beruft sich jedoch darauf, der abendliche Zwischenfall sei ein Unfall gewesen.