Polizeibeamte in Ludwigsburg sind vor einer Kneipe körperlich und verbal attackiert worden. Ein 37-Jähriger musste sich deshalb am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. (Symbolbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein Mann spuckt einem Vollzugsbeamten ins Gesicht. Danach behauptet er, HIV-positiv zu sein.

Ludwigsburg - Max E. holt tief Luft, dann spuckt er dem Polizeibeamten Jonas A. mitten ins Gesicht (Namen geändert). Das Gemisch aus Speichel und Nasenschleim landet auf A.‘s offener Wunde an der Lippe – und im geöffneten Mund des Polizisten. A. würgt, ihm wird schlecht. Wenig später wird er in eine Gaststätte rennen und sich übergeben.

So schildert es der Polizist. Der 37-Jährige, der sich am Mittwoch vor dem Ludwigsburger Amtsgericht für die Spuckattacke und weitere Angriffe verantworten musste, sah das ganz anders. Doch wie kam es zu den Attacken?

Angeklagter beleidigt Polizisten

Der Anruf, der am Abend des 1. Juli 2018 bei der Polizeileitstelle eingeht, ist kein ungewöhnlicher: Eine Auseinandersetzung in einer Kneipe am Ludwigsburger Bahnhof. Eine Mitarbeiterin des Lokals befürchtet, es könnte zu einer Schlägerei kommen. Als Jonas A. und seine Streifenkollegen in der Kneipe ankommen, befördern sie den Unruhestifter Max E. aus dem Lokal und sprechen einen Platzverweis aus.

Als „Motherfucker“, bezeichnet E. den Polizeibeamten daraufhin offenbar, woraufhin A. dessen Personalien aufnehmen will. Kurz darauf stößt E. den Polizisten vor die Brust. Dieser verteidigt sich, es kommt zur Rangelei. Am Ende überwältigen die Beamten E. und legen ihm Handschellen an. Als sie ihn zum Polizeiauto führen, holt der Querulant offenbar tief Luft und spuckt A. ins Gesicht, woraufhin ihm die Beamten auch an den Füßen fesseln. Auf der Fahrt zum Polizeirevier gibt der Angeklagte auf Nachfrage der Polizisten an, HIV-positiv zu sein und an Hepatitis zu leiden.

HIV-Antikörper erst Monate später ausgeschlossen

Auf der Wache angekommen, wird E. Blut abgenommen, um es auf Infektionen zu testen. Die Ergebnisse am Tag darauf sind negativ. Für den Polizeibeamten A. brechen dennoch drei sorgenvolle, psychisch belastende Monate an. Da Antikörper erst Wochen nach einer potenziellen Infektion nachgewiesen werden können, hat A. erst drei Monate nach dem Vorfall Gewissheit, dass er nicht HIV-positiv ist, wie er vor Gericht erzählt.

„Das war nervenaufreibend“, sagt der Polizist. „Ich habe mir Gedanken gemacht, welche Folgen eine Infektion für mein Berufsleben hätte. Als HIV-Infizierter hätte ich keinen Körperkontakt zu Menschen haben dürfen.“ Damit hätte er seinen bisherigen Aufgaben als Polizist nicht mehr nachkommen können.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Der Angeklagte selbst zeichnet ein völlig anderes Bild von dem Geschehen und widerspricht den vier anwesenden, als Zeugen auftretenden Polizeibeamten. Er habe die Kneipe freiwillig verlassen, nachdem er etwas laut gewesen sei und ihn ein Freund darauf hingewiesen habe, dass ihn die Polizei sprechen wolle, sagt er. Dass er den Polizeibeamten willentlich angespuckt hat, streitet er ab. Lediglich eine „feuchte Aussprache“ habe er gehabt, sagt der 37-Jährige am Amtsgericht.

Im Widerspruch zu seiner Aussage vor Gericht steht seine Aussage wenige Stunden nach der Tat. Damals gibt er an, aufgrund seiner Trunkenheit einen Filmriss zu haben und nichts von seinen Taten zu wissen. Auch vor Gericht verhält er sich widersprüchlich. Zum einen entschuldigt er sich für sein Betragen, zum anderen streitet er die Vorwürfe, für die er sich entschuldigt, immer wieder vehement ab.

Die Vorsitzende Richterin erkennt diese Art der Entschuldigung nicht an und wertet sie deshalb nicht als strafmildernd. Sie hält die Aussagen der vier Polizeibeamten für glaubwürdig und verurteilt den 37-Jährigen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. 1000 Euro muss er an die Sozialberatung Ludwigsburg zahlen. Ein Polizist, der im Verfahren als Nebenkläger auftritt, bekommt 500 Euro Schmerzensgeld, weil er sich offenbar verletzte, als der Angeklagte um sich trat.