Die Ludwigsburger Verwaltung hat einen Leitfaden für Kommunikation entwickelt. Der ist umstritten.
Im Ludwigsburger Rathaus dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen künftig den Genderstern benutzen. Andere mehrgeschlechtliche Schreibweisen wie Unterstrich oder Doppelpunkt nicht. Das hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit und nach emotionaler Debatte beschlossen.
Eine Projektgruppe hatte einen Leitfaden für Kommunikation entwickelt, mit dem Ziel, dass alle Menschen das Verwaltungshandeln verstehen und die Angebote nutzen können. „Im Prozess haben wir gemerkt, zu barrierefreier Kommunikation gehört auch diskriminierungsfreie Kommunikation“, so die Inklusionsbeauftragte Gertrud Selig. Zudem gab es auch Impulse aus der Mitarbeiterschaft, klare Regeln zu schaffen.
Keine Dienstanweisung, nur eine Empfehlung für das Sternchen
Die gibt es nun, gelten jedoch ausdrücklich nur für schriftliche Kommunikation. Oberbürgermeister Matthias Knecht, der sich auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zum dritten Geschlecht aus dem Jahr 2017 berief, betonte zudem, dass es sich nur um eine Empfehlung, keine Anweisung handle.
Um trans- und intersexuelle Personen sowie Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen, auch in der Sprache sichtbar zu machen, sieht der Leitfaden zunächst andere Möglichkeiten wie geschlechtsneutrale Begriffe vor. „Nur wenn es nicht vermeidbar ist, also wenn es keine verständliche oder für die Zielgruppe passende Lösung gibt, soll der Genderstern und kein anderes Sonderzeichen verwendet werden“, heißt es. „Wir müssen uns den gesellschaftlichen Veränderungen stellen“, so Bürgermeister Sebastian Mannl. Es gehe auch darum, junge Menschen zu erreichen.
CDU: Genderstern entspricht nicht den gültigen Rechtschreibregeln
CDU, Freie Wähler und FDP hatten mit einem Antrag versucht, den Genderstern aus dem Leitfaden zu streichen. Dieser verfehlte aber knapp eine Mehrheit: 18 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Klaus Herrmann (CDU) verwies auf die gültigen Rechtschreibregeln, die den Stern nach wie vor nicht vorsehen, um „Rechtssicherheit und Verbindlichkeit“ zu gewährleisten. In der Schule sei der Genderstern auch nicht zulässig. Reinhard Weiss (FW) wollte dagegen „Wahlfreiheit“ bei den Sonderzeichen, Jochen Eisele (FDP) argumentierte, dass man durch den Stern nichts vereinfache, sondern zusätzliche Barrieren beispielsweise für Migranten oder Menschen mit Aufmerksamkeitsstörung aufbaue. Das wies Gertrud Selig zurück. Der Stern werde inzwischen auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten verstanden.
Florian Sorg (Grüne) hielt CDU und FDP „inhaltliche Leere“ vor, die Krisen derzeit und künftig könne man nur gemeinsam bewältigen. Deshalb gelte es alle Menschen anzusprechen. Er warf den „Anti-Gender-Fraktionen“ zudem vor, die Verwaltung zu bevormunden. Schließlich gebe es dort durchaus Menschen, die gendern wollen.