Nach dem tödlichen Autorennen in Ludwigsburg, bei dem zwei Frauen starben, hat die Polizei den unbeschädigten S-Klasse-Mercedes beschlagnahmt. Muss er später wieder zurückgegeben werden?
Noch laufen die Ermittlungen zu dem tödlichen Autorennen, bei dem am vergangenen Donnerstag an der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg zwei unbeteiligte Frauen ums Leben gekommen sind. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Justiz nicht nur zu entscheiden haben, wie der Fall strafrechtlich zu bewerten ist. Sie wird sich auch damit beschäftigen, was aus dem S-Klasse-Mercedes wird, der bei dem Unfall nicht beschädigt wurde.
Die schwarze Limousine des zweiten Fahrers war von der Polizei auf einem Parkplatz unweit des Unfallortes leer aufgefunden und für die weiteren Ermittlungen zunächst beschlagnahmt worden. Gemessen am Schadenswert, den die Polizei für den Unfallwagen veröffentlicht hat, dürfte auch dieser Mercedes einen Zeitwert von mindestens 50 000 Euro besitzen. Als Neupreis werden für AMG-getunte S-Klasse-Fahrzeuge aber auch 150 000 bis 250 000 Euro aufgerufen.
Rechtliche Konsequenzen: Autos als Tatwerkzeuge im Fokus
Momentan ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft offiziell wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge. Damit drohen den beiden Männern nicht nur Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und der Entzug der Führerscheine. Laut dem 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommenen Paragrafen 315 können auch die Autos als Tatwerkzeuge eingezogen werden.
Was viele nicht wissen: Dies ist auch möglich, wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Es reicht die Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Selbst wer alleine rast, kann sein Auto demnach verlieren, wenn das Gericht die „rücksichtslose, grob verkehrswidrige Fahrweise“ als „Rennen gegen sich selber“ wertet.
Auch in Nachbarländern wird durchgegriffen
Ob das Auto einem selbst gehört, ist übrigens unerheblich. Auch gemietete oder geliehene Autos können demnach vom Gericht eingezogen und versteigert werden. Zum einen sollen dadurch Mietwagenfirmen in Mitverantwortung genommen werden. Zum anderen waren vor einem Rennen teilweise die Autos getauscht worden, um einen Enteignung zu verhindern. Im Ludwigsburger Fall machte die Polizei keine Angaben, wem der zweite Mercedes gehört. Denkbar ist aber, dass auch er aus dem Betrieb des in Haft befindlichen Unfallfahrers stammt.
In vielen Nachbarstaaten ist die Rechtslage ähnlich und oft noch härter. So hat das Landesverwaltungsgericht im österreichischen Bundesland Vorarlberg in dieser Woche bekannt gegeben, dass die ersten beiden Raserautos versteigert worden seien. Es handele sich um zwei BMW. Der eine war 210 statt der erlaubten 110 Kilometer pro Stunde schnell gewesen, der andere 176 statt 80 Kilometer pro Stunde. Auch hier hatte übrigens einer der Fahrer erklärt, er habe das Auto kurz zuvor an einen Mitfahrer überschrieben. Es nutzte nichts. In Österreich können Raserautos seit einem Jahr eingezogen werden, ebenfalls unabhängig davon, wem sie gehören. Ähnliche Gesetze gibt es in der Schweiz, Polen und Dänemark.
Ob und wie viele Autos in Baden-Württemberg aufgrund der neuen gesetzlichen Regel bereits zugunsten der Staatskasse versteigert wurden, ist unbekannt. Darüber werde keine Statistik geführt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.