Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden (Archivbild). Foto: dpa

Im Strafprozess um die Loveparade-Tragödie mit 21 Toten im Juli 2010 hat die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens zugestimmt.

Düsseldorf - Im Loveparade-Strafprozess ist die Einstellung des Verfahrens gegen die Mehrheit der Angeklagten wahrscheinlicher geworden. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Einstellungs-Vorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimmt. Die Anklagebehörde halte den Vorschlag „rechtlich in der Sache für vertretbar und letztlich sachgerecht“, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff am Dienstag im Prozess. Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne, gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen.

Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, „die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10.000 Euro liegen“ solle. Bei den drei Angeklagten, die eine Auflage erhalten sollen, handelt es sich um drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Einer von ihnen hatte vergangene Woche erklärt, dass er einer Einstellung in keinem Fall zustimmen wolle und eine Fortsetzung des Prozesses wünsche. Bei den übrigen sieben Angeklagten handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters.

Ob die anderen neun Angeklagten der Einstellung zustimmen werden, war zunächst offen. Beobachter rechneten damit, dass deren Verteidiger sich noch am Dienstag dazu äußern werden. Frühestens am Mittwoch kann das Gericht dann die einzelnen Verfahren vom Prozess abtrennen und einstellen.

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.