Tausende Raver im Gedränge auf der Loveparade am 24.07.2010 in Duisburg Foto: dpa

Weil er bei der Loveparade 2010 in Duisburg Schlimmes mit ansehen musste, klagt ein Feuerwehrmann. Einen Anspruch auf Entschädigung sieht das Duisburger Landgericht nicht.

Duisburg - Für seinen Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe vor mehr als fünf Jahren kann ein Feuerwehrmann nach Einschätzung des Duisburger Landgerichts keine Entschädigung beanspruchen. Der Richter Stefan Ulrich erklärte in dem Zivilverfahren am Dienstag, dass Schadenersatz in aller Regel nur Menschen zustehe, die von einem Unglück unmittelbar betroffen seien. Dies sei bei dem 53 Jahre alten Feuerwehrmann nicht der Fall. Zudem gehe es „um ein typisches Berufsrisiko“.

Im ersten Prozess zu der Tragödie mit 21 Toten will der Feuerwehrmann 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Das Gericht verkündet seine Entscheidung am 5. Oktober.

Nach eigenen Worten erlitt der Helfer eine posttraumatische Belastungsstörung, als er zum Unglücksort geschickt wurde. Bei dem Technofestival hatte sich an einer Rampe ein tödliches Gedränge gebildet, mehr als 500 Menschen wurden verletzt.

Schlimmes sehen gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“

„Ein Beobachter hat keinen Schadenersatzanspruch, auch wenn er selber schwer erkrankt“, erklärte der Richter. Etwas Schlimmes zu sehen, etwa einen Unfall auf der Autobahn, gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Es gebe jedoch Ausnahmen, etwa wenn jemand den Tod eines nahen Angehörigen miterleben muss.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten.

Steckt in Zwischenverfahren fest

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Tragödie steckt nach wie vor im Zwischenverfahren fest. So steht noch die Entscheidung des Landgerichts aus, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

„Wir verhandeln hier nur einen Mini-Ausschnitt. Das ist ja überlagert von einer viel größeren Thematik“, sagte Richter Ulrich. Der Feuerwehrmann will weiter versuchen, eine Entschädigung einzuklagen. „Wer so eine Veranstaltung plant, ist für die Sicherheit von allen Menschen zuständig“, sagte er.