Am Mittwoch hat das Arbeitsgericht die Klage einer ZDF-Reporterin wegen ungleicher Behandlung abgewiesen. Die Frau hatte behauptet, wegen ihres Geschlechts ein geringere Vergütung erhalten zu haben.
Berlin - Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin wegen angeblicher Lohnungleichheit abgewiesen. Die Reporterin habe „keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden“, begründete das Gericht seine am Mittwoch verkündete Entscheidung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Frau hatte geltend gemacht, dass sie allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen bekomme. Das ZDF sei deshalb zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung verpflichtet. Dem Arbeitsgericht zufolge waren die von der Reporterin benannten Kollegen aber nicht mit ihr vergleichbar, weil sie anders beschäftigt wurden. Weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung konnte das Gericht nicht feststellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.