Zukunftsziel: gerechte Renten für Jung und Alt Foto: imago images/Westend61

Ihre Vorschläge für die künftige Alterssicherung will die Rentenkommission der Bundesregierung im März vorlegen. Was wird diskutiert?

Berlin - Was bringt das neue Jahr? Eines jedenfalls steht fest: Die große Koalition will einige Beschlüsse zur Rente auf den Weg bringen. Dazu zählen die lange umstrittene Grundrente sowie ein Gesetz, das Selbstständige mit kleinen Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) absichern soll. Und bis Ende März soll die Rentenkommission – offiziell heißt sie „Kommission verlässlicher Generationenvertrag“ – laut Koalitionsvertrag darlegen, wie sich „die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht“ bringen lassen. Die Regierung versucht also den großen Wurf, sprich: eine Antwort darauf zu geben, wie die Alterssicherung auch für die Jüngeren trotz des demografischen Wandels verlässlich bleiben kann. Der Rentenkommission gehören Politiker von Union und SPD, Wissenschaftler sowie Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften an.

 

Ist eine Rente mit 70 für alle zumutbar?

Was die Stellschrauben anbelangt, hat die Kommission nicht allzu viel Auswahl. Da ist zum einen der Beitrag, den die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in die Rentenkasse einzahlen. Er beträgt derzeit 18,6 Prozent vom Bruttoverdienst. Zum anderen geht es um das Rentenalter, genauer: um den Zeitpunkt, zu dem jemand ohne Abschlag auf seine Rente in den Ruhestand wechseln kann. Daneben ist der Steuerzuschuss, den der Bund an die GRV zahlt, eine Stellschraube. Die Koalition zählt dazu auch das sogenannte Rentenniveau.

Je nachdem, wie man diese Punkte miteinander ins Verhältnis setzt, ergeben sich eigene politische und ökonomische Fragen. Eine Rente mit 70 etwa, wie sie zuletzt die Bundesbank verlangt hat, würde die Finanzlage der Rentenkasse entlasten. Ob sie gerade für Beschäftigte, die körperlich hart arbeiten, überhaupt machbar wäre, steht auf einem anderen Blatt. Die Kommission kann nur versuchen, einen Vorschlag zu machen, der im Idealfall die Interessen von Jung und Alt ausgleicht und Vertrauen bei allen Generationen findet. An den Grundfesten der Alterssicherung in Deutschland wird sie nichts ändern – das steht nicht im Koalitionsvertrag.

Die Finanzlage der GRV könnte kaum besser sein

Zu den Grundfesten zählt das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Zudem hat Deutschland keine staatliche Einheitsrente, die jedem die gleiche Summe zahlt – unabhängig davon, wie viel er im Berufsleben an Beitrag aufbrachte. Auch gibt es keine Volksversicherung, in der alle Erwerbstätigen versichert sind. Vielmehr sind Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert, und Beamte haben Anspruch auf eine Pension. Zwar gab es immer wieder Debatten, ob die Beamten in die GRV einbezogen werden sollten. So hat Österreich entschieden, dass für Beamte, die nach 1976 geboren wurden oder nach 2005 den Beamtenstatus erlangten, die gleichen Regeln gelten wie im gesetzlichen System. Nichts deutet aber darauf hin, dass die Berliner Regierungskommission diese Frage aufgreift – weil auch davon im Koalitionsvertrag keine Rede ist.

Was das Geld anbelangt, gibt es gute Nachrichten. Die Finanzlage der GRV könnte kaum besser sein – und das, obwohl die Koalition mit der „Mütterrente“, der Rente mit 63 oder Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten schon milliardenschwere Ausgaben beschlossen hat. Ende 2019 hatte die GRV eine Rücklage von 40,7 Milliarden Euro. Das ist fast so viel, wie sie in zwei Monaten als Renten auszahlt. Der Rentenbeitrag wird nach ihren Berechnungen bis 2025 nicht über 20 Prozent und erst danach schrittweise auf 22,3 Prozent steigen. Die Regierung hatte beschlossen, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen darf. Bis 2030 ist eine Untergrenze von 43 Prozent vorgesehen. Die GRV erwartet in ihrer jüngsten Prognose, dass das Niveau bis 2035 nicht unter einen Wert von 44,1 Prozent fällt.

Das Rentenniveau sagt nichts über die Gefahr von Altersarmut aus

Die Kommission muss also klären, wie sich ab 2025 der Beitrag entwickeln soll – ob ein Plus auf 22,3 Prozent infrage kommt. Auch wird sie überlegen, wie es nach 2030 mit dem Niveau weitergeht. Allerdings lädt dessen Wert zu Missverständnissen ein: Der Prozentwert ist nicht etwa der Anteil, den jemand im Alter als Nettorente von seinem letzten Bruttoeinkommen bezieht. Er ist keine individuelle Angabe, sondern eine reichlich abstrakte Größe, die angibt, wie viel vom Einkommen aller Erwerbstätigen die Person bekommt, die im Berufsleben 45 Entgeltpunkte erarbeitet hat. Einen Punkt bekommt man gutgeschrieben, wenn man in einem Jahr exakt das Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer (derzeit im Westen 38 910 Euro im Jahr) verdient. Vor allem sagt das Niveau nichts über die Gefahr von Altersarmut aus. Selbst wenn es weit über 44 Prozent läge, wäre damit nichts für die gewonnen, die nur wenig in die Rentenkasse einbezahlt haben.

Der einzig wirksame Schutz vor Altersarmut liegt darin, ausreichend Anwartschaften aufzubauen – gesetzlich, privat oder betrieblich. Was die Eigenvorsorge anbelangt, kommt dabei vor allem die geförderte Riester-Rente ins Spiel. Beobachter in Berlin warten gespannt darauf, ob die Kommission vorschlägt, was die rot-grüne Regierung zu Zeiten des Sozialministers Walter Riester nicht angehen wollte: eine Verpflichtung, über die Riester-Rente für später vorzusorgen.