Auch kleinere Buchhandlungen dürfen ab 20. April wieder öffnen. Foto: Shutterstock/ George Rudy

Läden mit einer Größe von 800 Quadratmetern dürfen ab 20. April wieder öffnen. Ein zarter Lichstrahl in dunklen Corona-Zeiten.

Wer sich dieser Tage und bei herrlichem Frühlingswetter raus getraut hat, tat gut daran, für einen möglichst einsamen Spaziergang den Weg in die Innenstadt zu wählen. Denn im Gegensatz zu Wald- und Feldwegen, wo es zuweilen schwer war, den Abstand von anderthalb Metern einzuhalten, herrschte in den Fußgängerzonen gähnende Leere. Die wenigen, die sich die Nase an den Schaufensterscheiben plattdrückten, konnten zumindest vom blitzenden Fahrrad, der schicken Bluse oder den neuen Laufschuhen träumen. Die Objekte der Begierde wurden ganz oben auf den Wunschzettel gesetzt, auf dem alles einen Platz fand, was nach Corona wieder Herz und Seele erfreuen sollte.

Kritik an der 800 Quadratmeter-Grenze

Nun hat die Regierung für die ersten Lockerungen seit dem Shutdown aufgrund Covid-19 vor rund vier Wochen gesorgt. Buchhandlungen, Fahrradgeschäfte, Autohäuser und alle Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen öffnen. Gegen diese willkürlich festgesetzte Grenze wettern nun Vertreter des Einzelhandelsverbands (HDE) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Hier muss zweifelsohne von der Regierung nachgebessert werden.

Online-Shop und Lieferdienst kann persönliche Begegnung nicht ersetzen

Für die Einzelhändler mit kleinen bis mittleren Geschäften bedeutet diese schrittweise Öffnung trotz aller Kritik einen Lichtstrahl am dunklen Corona-Horizont. Mussten diese durch die Schließung doch schwere Einbußen hinnehmen. Manchen von ihnen gelang zwar auf die Schnelle der Aufbau eines Onlineshops. Oder sie verlegten sich auf kreative Konzepte wie der Ausfuhr der Artikel mit dem Fahrrad. Den persönlichen Kontakt mit den Kunden konnten all diese Maßnahmen zur Minimierung des Umsatzverlustes jedoch nicht ersetzen.