Für Kinder unter 12 Jahren gilt derzeit keine Impfempfehlung. (Symbolfoto) Foto: Pexels/pixabay

Bei weiter steigenden Corona-Infektionszahlen will die baden-württembergische Landesregierung die Freiheiten von Nicht-Geimpften wieder einschränken: Es droht ein Lockdown für Ungeimpfte. Doch was ist mit Menschen, die keine Impfempfehlung haben? 

Stuttgart - In Baden-Württemberg landen wieder mehr Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Prognose mit Blick auf das Ende der Südwest-Sommerferien und die Reiserückkehrer aus dem Ausland: steigend. Die Landesregierung will schnell gegensteuern und bereitet laut Medienberichten eine entsprechende Corona-Verordnung vor.

"Wenn die Zahl von 300 Intensivbetten überschritten ist, könnten wir, so unsere Überlegungen, für einige Zeit 2G für Ungeimpfte einführen. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene ins Restaurant oder ins Konzert dürfen", wird Uwe Lahl, Ministerialdirektor des Sozialministeriums Baden-Württemberg, von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zitiert. Auch neuerliche Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene stehen im Raum.

Menschen ohne Impfempfehlung sollen dennoch nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Sozialministeriums-Pressesprecher Markus Jox betont gegenüber unserer Zeitung: Die entsprechende Verordnung werde gerade erst erarbeitet. "Sie können aber davon ausgehen, dass es für alle Personen ohne Impfempfehlung (z. B. kleine Kinder) eine Ausnahmeregelung geben wird, wenn 2G gilt. Gerade, um sie zu schützen, diskutieren wir ja gerade die Beschränkungen und rufen wir alle anderen Menschen zum Impfen auf", so seine Auskunft. 

Keine Ausnahmeregelung auf 2G-Veranstaltungen in Hamburg

Damit würde Baden-Württemberg einen anderen Weg einschlagen als Hamburg mit seinem "optionalen 2G-Modell". In Hamburg sind ausnahmslos alle Ungeimpften - auch die, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - von 2G-Veranstaltungen ausgeschlossen. Allerdings können Veranstalter und Wirte selbst entscheiden, ob sie entweder nur Geimpfte und Genesene zulassen (2G) -, die dann weitgehend von den Corona-Auflagen befreit sind - oder ob sie zusätzlich auch ungeimpfte, aber getestete Gäste erlauben wollen (3G).

Am Dienstag sorgte indes der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha für Schlagzeilen: Er kritisierte in einem Radiointerview Impfverweigerer. Ihr Verhalten gefährde die gesamtmedizinische Versorgung.