Holderdipolter: Auf der Kreisstraße 1669 gibt’s viele Schlaglöcher Foto: factum /Weise

Eigentlich wollte keiner eine Sanierung, weil dann das Lkw-Fahrverbot aufgehoben werden müsste. Nun ist alles anders – und die holprige Straße zwischen Remseck und Affalterbach kann saniert werden.

Remseck/Affalterbach - Es scheint, als hätte sich der Jahre währende, beharrliche Widerstand der Kommunen gelohnt. Anfang 2010 hatten Remseck und Affalterbach klar signalisiert: der Kreis darf eine von Schlaglöchern und ausgefranstem Asphalt geprägte Kreisstraße zwischen den Orten nur sanieren, wenn das Fahrverbot für Schwerlastverkehr bleibt. Dies schien rechtlich nicht machbar, hatte der Kreis argumentiert. Also geschah nichts – bis jetzt. Jetzt scheint der Kreis seine Ansicht geändert zu haben. Der Landrat hat den beiden Bürgermeistern schriftlich mitgeteilt, dass die Kreisstraße 1669 zwischen Affalterbach und Remseck-Hochdorf zu den marodesten im Kreis zähle, und er die Sanierung von 2017 an doch in Angriff nehmen wolle. Mit einer Neuerung: das Lkw-Fahrverbot solle bestehen bleiben.

Gemeinderat nunr für Sanierung

Im Technischen Ausschuss von Affalterbach wurde diese Wendung mit Freude zur Kenntnis genommen. Da der Landrat versichert habe, dass der Kreis das eine (die Straße sanieren) tun könne und das andere (das Lkw-Fahrverbot beibehalten) nicht bleiben lassen müsse, gebe es keinen Grund mehr, gegen die Sanierung zu sein, sagte der Bürgermeister Steffen Döttinger. Eine eigens formulierte schriftliche Zusicherung vom Landratsamt, dass die Straße für Lastwagen Tabu bleibe, hielt Döttinger für unnötig. Man könne dem Landrat nicht unterstellen, „dass er das schreibt und sich nicht dran hält“. Also folgten die Räte diesem Vorschlag einstimmig.

Ähnlich dürfte es an diesem Dienstagabend im Remsecker Gemeinderat laufen. „Aus unserer Sicht können wir zustimmen, wenn das Lkw-Verbot bestehen bleibt“, sagt der Oberbürgermeister Dirk Schönberger. Einer Verbreiterung der Straße auf sechs Meter stehe somit nichts mehr im Wege, sagt der Rathauschef.

Die Rechtslage hat sich verändert

Doch warum nun plötzlich die für viele überraschende Kehrtwende? Inzwischen habe sich die rechtliche Lage geändert, teilt Andreas Fritz, Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg, mit. Bisher musste man solche Straßen stets auf mindestens 6,50 Meter verbreitern. „Damit wäre das Fahrverbot für Schwerlastverkehr nicht mehr haltbar gewesen“, sagt Fritz. Neuerdings sei es möglich, Straßen nur auf eine Breite von sechs Metern auszubauen.