Mehrere Lkw-Hersteller mussten ein Bußgeld in Milliardenhöhe zahlen (Symbolbild). Foto: imago/Future Image/Christoph Hardt

Vor vier Jahren brummt die EU-Kommission mehreren Lkw-Herstellern ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro wegen Kartellbildung auf. Die Spediteure fordern mehr als 800 Millionen Euro Schadenersatz – vergebens.

München - Im Münchner Schadenersatzprozess gegen mehrere Lkw-Hersteller wie Daimler und MAN wegen Kartellbildung hat das Landgericht die Klage der Spediteure abgewiesen. Dass die Spediteure mit der Klage einen Prozessfinanzierer beauftragt haben, sei unzulässig, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Freitag. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte mehreren Lkw-Herstellern im Jahr 2016 wegen Kartellbildung ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro aufgebrummt. Mit Hilfe des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) verklagten daraufhin mehr als 3000 Spediteure die Hersteller wegen des Vorwurfs überhöhter Preise. Sie fordern mehr als 800 Millionen Euro Schadenersatz.

Die Lkw-Hersteller wandten sich auch aus formalen Gründen gegen die Klage: Sie monierten, dass die Spediteure einen Prozessfinanzierer als Kläger beauftragt haben. Das Gericht selbst hatte dies als „juristisches Neuland“ bezeichnet“.