Im LKA darf auch an Karfreitag gefeiert werden. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Es ist ein Streit, der aus der Zeit gefallen scheint. Die Feiertagsruhe ist für viele ein Anachronismus, das Tanzverbot an Karfreitag für viele ein Ärgernis. Nun hat das LKA-Longhorn in Stuttgart einen lange währenden Kampf gewonnen.

Es ist der Tag, an dem Jesus starb. Er ist der höchste Feiertag der Christenheit. Und seit jeher ein trauriger Tag. Einstmals spielte das Radio nur triste Musik, im Fernsehen kamen Bibelschinken oder herzzerreißende Filme. Und die Kinder durften nicht draußen spielen. Gerade im Herzen des Pietcong galt: Lachen verboten.

Was ist der Heidenspaß?

Im LKA in Wangen ist das dieses Jahr anders. Es darf getanzt werden. Einen „Heidenspaß“ will man sich dort mit dem humanistischen Verein der Giordano Bruno Stiftung erlauben, und zu Musik aus den 80ern tanzen. Seit Jahren streitet Geschäftsführer Thomas Filimonova mit der Stadt herum und kämpft gegen die restriktive Auslegung des Feiertagsgesetzes in Baden-Württemberg. Laut Paragraf 10 dieses Gesetzes sind in Baden-Württemberg öffentliche Tanzunterhaltungen von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr verboten.

Dennoch hat das LKA nun von der Stadt eine Genehmigung für die Party bekommen. Endlich, findet Filimonova. Seit 2018 bemüht er sich wieder und wieder. Nun hat er mit Hilfe eines Rechtsgutachtens von Professor Dieter Rössner von der Uni Marburg obsiegt. „Kirche und Staat sind getrennt“, sagt Filimonova, „das Tanzverbot hat sich überlebt.“

Zudem sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2016 Filmvorführungen und Tanzeinlagen erlaubt. Bereits im Vorjahr hatten die humanistische Weltanschauungsgemeinschaft Giordano Bruno Stiftung und Filimonova dieses Urteil genutzt und mit der Stadt gestritten, weil sie an Karfreitag eine Veranstaltung ausrichten wollten.

Warum soll der Ausschank verboten sein?

Damals hatten sie den französischen Film „Gelobt sei Gott“ gezeigt. Der Film zeigt die tatsachengetreuen Ereignisse um den Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche in Lyon. Und anschließend zu Tanzrunden geladen. Dafür hatten sie eine Genehmigung bekommen, allerdings unter der Auflage, keine Speisen und Getränke verkaufen zu dürfen. Zweimal kam die Polizei, um dies zu kontrollieren.

Heuer lud man zur 80er Jahre-Party, ergänzt um „ein Wort zum Karfreitag mit humanistischem Tanzsegen“. Zunächst reagierte das Ordnungsamt wie im Vorjahr. Es erlaubte die Veranstaltung unter der Auflage, „dass kein gewerblicher Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle stattfindet“. Dagegen legte Rössner Einspruch ein. Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Verweises auf das Gleichbehandlungsgebotes. Schließlich fänden an Karfreitag Theater und Musicals statt, selbstverständlich mit Ausschank. Und er verwahrte sich gegen die „verfassungswidrige Anhörung kirchlicher Stellen“.

Wie ist die Begründung?

Mit Erfolg. Die Stadt erteilte jetzt die Befreiung von den Vorschriften des Feiertagsgesetzes. Musik darf zwar außerhalb des Gebäudes nicht wahrnehmbar sein, aber der Ausschank ist erlaubt. Weil, und die Begründung ist spannend, „die Veranstaltung nicht nur der Vergnügung dient, sondern auch Elemente der Meinungskundgabe und des Ausdrucks einer Weltanschauung beinhaltet“. Übersetzt bedeutet das, nur Party hätte man nicht erlaubt, dank Grußwort darf aber getanzt werden.