Auch in der Waiblingerstraße soll bald Tempo 30 gelten. Foto: Patricia Sigerist

Bereits im Juni hat Kernens Gemeinderat den Beschluss für Lärm- und Temporeduzierung auf Rommelshausens Durchgangsstraßen gefasst. Was ist daraus geworden?

Seit fast zwei Jahren steht das Thema Tempo 30 für die Rommelshausener Durchfahrtsstraßen – die Karlstraße sowie die Waiblinger und die Fellbacher Straße – in Kernen auf der Tagesordnung. Mit dem Beschluss, den Lärmaktionsplan der Gemeinde zu verabschieden, hat zuletzt der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Verkehrsbehörden und betroffenen Akteuren in entsprechende Abstimmungsgespräche zu gehen.

Noch kein Datum für die Schilderaufstellung

Die Realisierung des gedrosselten Tempos auf den Durchfahrtsstraße lässt allerdings weiter auf sich warten. Kein Tempo-30-Schild ziert bisher die Rommelshausener Hauptverkehrsachsen. Die entsprechenden Anträge seien beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises eingereicht worden, heißt es seitens der Gemeindeverwaltung. Mangels definitiver Antwort könne bisher noch kein genaues Datum für die Realisierung der allseits gewünschten Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Rommelshausener Ortsdurchfahrt genannt werden.

Bereits im Spätherbst des vergangenen Jahres war in Kernen ein umfangreiches Beteiligungsverfahren gestartet worden, in dem sowohl die Kernener beziehungsweise primär die Rommelshausener Bürgerschaft und sämtliche Träger öffentlicher Belange Stellung zum Entwurf des kommunalen Lärmaktionsplans nehmen konnten.

Dessen Befunde haben aus Lärmschutzgründen die Einrichtung der Tempo-30-Zonen nahe gelegt. Am 30. Juni wurde dieser Lärmaktionsplan schließlich vom Gemeinderat beschlossen. Die Anregungen der Straßenverkehrsbehörde seien dabei berücksichtigt worden, sprich Tempo 30 als Maximum auf Karlstraße, Waiblinger und Fellbacher Straße beschlossen worden.

„Zeitnahe Umsetzung“ soll kommen

Die Kommune, so war zuletzt aus dem Rathaus zu hören, geht deshalb von einer „zeitnahen Umsetzung“ der gewünschten Temporegelung aus. Schließlich seinen alle erforderlichen Kriterien erfüllt.

Zur Festlegung von derlei Lärmschutzmaßnahmen ist zu beachten: Erst oberhalb eines Pegels von 65 Dezibel (dBA) tagsüber und 55 dBA bei Nacht ist der gesundheitskritische Bereich erreicht. Laut den Lärmuntersuchungen ist das an den Durchgangsstraßen in Rommelshausen der Fall. Mit einer Reduzierung von Tempo 50 auf ein Limit von 30 lässt sich laut Gutachter eine Verminderung des Lärmpegels von zwei bis drei Dezibel erreichen. Gefühlt entspreche dies einer Lautstärkenhalbierung.