Große deutsche Unternehmen können künftig für menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern juristisch belangt werden. Foto: dpa/Piyal Adhikary

Das Lieferkettengesetz ist beschlossene Sache. Nun können große deutsche Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn bei der Produktion massiv gegen die Menschenrechte verstoßen wird. Kritikern geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.

Berlin - Große deutsche Unternehmen müssen vom Jahr 2023 an auch für ihre Lieferanten in Entwicklungsländern oder diktatorischen Regimen geradestehen und mit Klagen rechnen, wenn es dort zu gravierenden Menschenrechtsverstößen kommt. Das ist der Kern des Lieferkettengesetzes, auf das sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag verständigt haben. Es soll am 17. März vom Bundeskabinett und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.