In Korntal ist die Gestaltung des Ortseingangs schon länger eine Hängepartie. Foto: Pascal Thiel

Der Gemeinderat beschließt den nächsten Schritt zur Bebauung des Bahnhofsareals. Eine lange Entwicklung neigt sich dem Ende.

Korntal-Münchingen - Mehr als zehn Jahre beschäftigt sich der Korntal-Münchinger Gemeinderat bereits mit einer Brache am Korntaler Bahnhof. Während andere Kommunen bestrebt sind, ihre Ortseingänge schnell aufzuwerten, Wert auf eine attraktive Gestaltung legen, diskutieren die Korntal-Münchinger seit einem Jahrzehnt über ihren Ortseingang. Der ist inzwischen nichts anderes als eine große erdfarbene Fläche. Wenn sie könnten, wie sie wollten, hätten die Korntal-Münchinger Stadträte ihren Ortseingang vermutlich auch schon längst umgestaltet. Doch ihnen sind die Hände gebunden. Die Bahn hatte die Fläche vor elf Jahren an Lidl verkauft. Seitdem wird über die Gestaltung diskutiert und verhandelt.

Am Donnerstag hat der Gemeinderat einmütig und ohne Debatte die Verwaltung zu den nächsten Schritten bevollmächtigt. Die Verwaltung kann nun einen so genannten Durchführungsvertrag mit dem Unternehmen abschließen. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Discounter zur Umsetzung der beschlossenen Planung innerhalb vorgeschriebener Fristen. Zudem unterschreibt Lidl dafür, die Kosten des Verfahrnes zu tragen.

Absicherung gegen weitere Verzögerungen

Weil die Realisierung eines Teilbereichs von der Einigung auch von weiteren Investoren abhängt, könnten Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden, meint die Verwaltung. Weil die Stadt aber aus städtebaulichen Gründen ein Interesse an einer baldigen Umsetzung hat, will sie sich in einem Teilbereich zudem ein Vorkaufs- und Ankaufsrecht der Flächen sichern. Die Gespräche mit Lidl darüber seien bereits geführt worden, teilte die Verwaltung mit.

Auf dieser Basis soll das Risiko minimiert werden, dass die Fläche noch länger brachliegt, argumentierte die Stadt. In dem Vertrag verpflichtet sich Lidl, das Projekt in drei Teilbereichen zu verwirklichen. Zudem muss das Neckarsulmer Unternehmen Vertragsstrafen bezahlen, wenn es die Fristen nicht einhält.

Vertrag ist Teil des Bebauungsplans

Der Durchführungsvertrag ist Teil des Bebauungsplans. Dieser muss zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt werden. Der Grund für eine zweite Auslegung waren zu hohe Lärmwerte. Im April 2014 hatte das Landratsamt Ludwigsburg erhebliche Bedenken hinsichtlich der Lärmemissionen geäußert. Direkt neben dem Areal verlaufen die Bahnschienen. Im Fokus stand ein kleineres Gebäude, das westlich vom Lidl-Gebäude entstehen sollte. In diesem Gebiet wollte ein Raumausstatter neben einer Gewerbefläche zusätzlich in den Obergeschossen des Gebäudes ein sogenanntes Boardinghouse errichten – also einen Beherbergungsbetrieb, in dem Menschen auf Zeit wohnen können.

Es wurde umgeplant. Im Oktober soll der Bebauungsplan beschlossen werden.