Das Ludwigsburger Wahrzeichen hat eine Sondergenehmigung. Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg/Norbert Stadler

Das neue Naturschutzgesetz schränkt die Beleuchtung öffentlicher Fassaden ein. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa aus Sicherheitsgründen. Und das Ludwigsburger Schloss bleibt angestrahlt. Der BUND fordert eine strengere Linie.

Ludwigsburg - An öffentlichen Gebäuden im Landkreis gehen in diesem Sommer die Lichter aus. Zumindest an denen, für die es keine Ausnahmegenehmigung gibt. Nachdem Bayern bereits 2019 vorangegangen ist, hat auch Baden-Württemberg im vergangenen Sommer ein Gesetz zur Eindämmung der Lichtverschmutzung erlassen. Die Neuregelungen aus dem Naturschutzgesetz zur Außenbeleuchtung sind zum 1. April vollständig in Kraft getreten.