Das Bundesschiedsgericht folgt dem Kreisverband: Charlotte Klinghoffer und Gudrun Wilhelm müssen die FDP verlassen.
Waiblingen/Kirchberg - Der parteiinterne Zwist zwischen der FDP Rems-Murr auf der einen und Gudrun Wilhelm und Charlotte Klinghoffer aus dem nördlichen Kreisgebiet auf der anderen Seite ist endgültig entschieden: Das FDP-Bundesschiedsgericht hat vor wenigen Tagen den bereits im März 2020 vom Landesschiedsgericht festgestellten Parteiausschluss der beiden Frauen bestätigt.
Verhandlung im Hans-Dietrich-Genscher-Haus
„Damit sind die beiden aus der FDP ausgeschlossen. Zwei weitere Mitglieder erhielten vom Bundesschiedsgericht einen Verweis, können aber in der FDP bleiben“, erklärt der FDP-Kreisvorsitzende Jochen Haußmann aus Kernen zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung im Hans-Dietrich-Genscher-Haus in Berlin. Nach einem nicht zuletzt durch die Coronapandemie sehr langem Verfahren sei er „froh, dass es nun zu einem Abschluss gekommen ist“.
Vereinfacht ausgedrückt ging es um die Frage, ob Parteimitglieder konkurrierende Wahllisten, in diesem Fall bei der Regionalwahl, aufstellen dürfen. Die Kirchbergerin Wilhelm und die Backnangerin Klinghoffer hatten 2019 mit einer eigenen Liste unter der Bezeichnung „Freie Regionale Rems-Murr“ kandidiert – ohne dass es zu einem Mandat im Regionalparlament gereicht hätte.
„Parteischädigendes Verhalten“
Die Abgeordnete Julia Goll aus Waiblingen, die das Verfahren für den FDP-Kreisverband rechtlich begleitet hat, erklärt zu der Entwicklung: „Das FDP-Bundesschiedsgericht hat das parteischädigende Verhalten von Gudrun Wilhelm und Charlotte Klinghoffer bestätigt. Diese Entscheidung hat auch eine überregionale Bedeutung, weil die Bildung von konkurrierenden Listen bei Wahlen von Parteimitgliedern gegen die eigene Partei eindeutig als schweren Verstoß gegen die Parteisatzung bestätigt wurde.“