Weil es zu oft im Leutenbachtunnel kracht, soll dort das Tempo reduziert werden. Foto: Gottfried Stoppel

Autofahrer müssen sich künftig im Tunnel zwischen Leutenbach und Winnenden ein bisschen gedulden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Röhre wird dauerhaft reduziert.

Leutenbach - Die Regelgeschwindigkeit im Leutenbachtunnel der B 14 bei Winnenden wird in beiden Fahrtrichtungen von bisher 100 auf 80 Stundenkilometer herabgesetzt. Das Landratsamt teilt mit, dass dies bereits in den kommenden Tagen passieren soll.

Neue Sicherheitsbewertung

Hintergrund sei eine erneute Sicherheitsbewertung. So habe eine im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Risikoanalyse zwar ergeben, dass im untersuchten Zeitraum die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Tunnel nur gering überschritten worden sei. Allerdings habe eine Auswertung des Unfallgeschehens gezeigt, dass in 14 von 17 relevanten Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit in den Kurvenbereichen des Leutenbachtunnels der Auslöser gewesen ist.

Das Sicherheitsgutachten empfiehlt deswegen, die Regelgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer zu reduzieren. Weil sich dadurch der Bremsweg der Fahrzeuge verkürze, erhöhe sich in der Folge die Verkehrssicherheit – eine Reduzierung der Unfallzahlen wird vorhergesagt. Die zuständigen Fachbehörden haben sich darauf verständigt, dieser Empfehlung zugunsten der Sicherheit zu folgen.

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Weil eine überhöhte Geschwindigkeit die Hauptunfallursache ist, empfiehlt das Gutachten darüber hinaus, eine Geschwindigkeitsüberwachung im Leutenbachtunnel zu installieren. Der Einsatz einer entsprechenden Anlage soll jedoch laut der Mitteilung erst dann angedacht werden, wenn die Geschwindigkeitsanpassung die Anzahl der Unfälle nicht mindert.

Tunnel seit zwölf Jahren in Betrieb

Der Leutenbachtunnel der B 14 ist vor zwölf Jahren gebaut worden. Damals wurde die Geschwindigkeit im Einklang mit den rechtlichen, fachlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben und aufgrund der besonderen Charakteristika des Tunnels auf 100 Stundenkilometer festgelegt. Neue Empfehlungen sowie das Unfallgeschehen zwischen den Jahren 2015 bis 2019 hatten die zuständigen Fachbehörden dazu veranlasst, eine Neubewertung in Auftrag zu geben.