Das Gericht findet, dass die Werbetafel die Altbacher Ortsdurchfahrt nicht verunstaltet. Foto: Philipp Braitinger

Die Werbetafel an der Esslinger Straße in Altbach beschäftigt die Fraktionen des Gemeinderats. Ein Gericht hat die Anlage für zulässig erklärt.

Altbach - Jetzt steht sie doch. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Gemeinderat sowie das Verbandsbauamt haben sich jahrelang gegen die Aufstellung der Werbetafel neben der Esslinger Straße in Altbach aus gestalterischen Gründen gewehrt. Der Betreiber der beklebten und beleuchteten City-Star-Werbeanlage klagte dagegen, dass das Objekt nicht genehmigt wurde und bekam Recht. Das Gericht schätzte die Situation vor Ort vollkommen anders ein als die örtlichen Behörden.