Ab 1. Februar ist die Iban Pflicht. Foto: dpa

Bei der Umstellung auf die neuen europaweiten Kontonummern Iban endet die letzte Schonfrist für Verbraucher am 1. Februar. Was sich ändert und worauf Bankkunden achten müssen.

Berlin - Bei der Umstellung auf die neuen europaweiten Kontonummern Iban endet bald die letzte Schonfrist für Verbraucher. Ab 1. Februar müssen sie die Iban bei Überweisungen zwingend benutzen. Bis dahin ist dies optional und Banken ermitteln aus den alten Kontonummern und Bankleitzahlen als Service übergangsweise noch die Iban der Empfänger für Kunden. Hintergrund der Umstellung sind die Anforderungen des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, kurz Sepa (englisch: Single Euro Payments Area).

Was ist Sepa?

Sepa ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Hier gelten seit Februar 2014 einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für Überweisungen und Lastschriften. Das Sepa-Verfahren soll den grenzüberschreitende Zahlungsverkehr vereinfachen.

Was kommt auf Verbraucher zu?

Ab 1. Februar können Verbraucher nach einer langen Übergangsfrist für sämtliche - auch inländische Überweisungen - nur noch die Iban nutzen. Ist diese nicht auf dem Überweisungsträger eingetragen, dürfen Banken den Auftrag nicht ausführen. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen waren im Prinzip schon 2014 abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt worden, die sogenannten Iban (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen. Für deutsche Bankkunden beginnt die Iban mit DE, es folgen zwei Prüfziffern, um Zahlendreher zu verhindern, und dahinter kommen die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Ist eine Kontonummer kürzer als zehn Stellen, werden ihr Nullen vorangestellt. Häufig ist die eigene Iban schon seit einer ganzen Weile auf Bankauszügen vermerkt. Auch im Online-Banking wird sie angezeigt. Schließlich lässt sie sich auch auf der Girocard finden.

Was ändert sich bei Daueraufträgen?

Bei bereits bestehenden Daueraufträgen müssen Bankkunden nichts unternehmen. Wer einen neuen Auftrag einrichtet, muss dafür ab 1. Februar ebenfalls zwingend die Iban nutzen.

Was ist mit dem BIC?

Beim BIC (Bank Identifier Code) handelt es sich um eine internationale Version der Bankleitzahl. Der Code muss bereits seit Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Sepa-Raums.