Leonie Hartbrich, Ex-Spielerin des Bundesligisten SV Böblingen, erhält nach einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine Nachzahlung. Wie diese verbucht wird, bleibt offen.
Schwarzgeld im Kuvert, Kostenersatz für Fahrten, die es nie gegeben hat, Übungsleiterpauschalen, obwohl keine Gruppe betreut wurde – es gibt Sportvereine unterhalb der großen Profiligen, die sich bei der Finanzierung von Spielern und Spielerinnen einiges einfallen lassen, um die strengen Regeln des Fiskus zu umgehen. Und das gilt nicht nur für den Amateurfußball, sondern für viele Sportarten. Der Fall von Leonie Hartbrich, bis zum Sommer Tischtennisspielerin der SV Böblingen, landete nun vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.
18 Monate lang stand die Deutschungarin für den Bundesligisten an der Platte, einen Vertrag hat sie in dieser Zeit nicht unterschrieben. Alle Abmachungen wurden mündlich mit Abteilungsleiter Frank Tartsch (72) getroffen, der seit Juni 2023 auch Präsident des baden-württembergischen Verbands TTBW ist. In der zweiten Saison wurde das Salär von Hartbrich (24) auf 8000 Euro erhöht – 500 Euro für jedes der 16 Spiele. Zudem war laut Anwältin Claudia Sturm eine Erstattung der Reisekosten vereinbart worden, da sich die Rechtshänderin öfter in Budapest aufhält, wo sie mit dem ungarischen Nationalteam trainiert. Entsprechende Belege hat sie vorgelegt, insgesamt 1166 Euro in 18 Monaten.
Nicht als Arbeitnehmerin geführt
Im Sommer 2023 verließ Hartbrich, verwundert darüber, dass sie von ihrem Verein nicht auf ein weiteres Engagement angesprochen worden war, die SV Böblingen und wechselte nach Lille in die zweite französische Liga. Zu diesem Zeitpunkt war laut ihrer Rechnung ein Betrag von 5115 Euro offen. Ihr Vater Peter Hartbrich hatte daraufhin immer wieder Kontakt mit der SV Böblingen, die schließlich im September 3000 Euro überwies. Um den Rest von 2115 Euro ging es vor dem Arbeitsgericht. Aber nicht nur.
Denn es stellte sich natürlich auch die Frage, wie der Verein diese Ausgaben verbucht, ob Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. SVB-Vereinsmanager Harald Link und dessen Anwalt Benjamin Weller erklärten, die Antwort nicht zu kennen: „Als Arbeitnehmerin wird Leonie Hartbrich bei uns nicht geführt. Wir wissen nicht, was vereinbart worden ist, bezweifeln aber, dass Nettoabsprachen getroffen wurden.“ Frank Tartsch, der die Sache aufklären könne, stehe wegen einer schweren Krebserkrankung für Auskünfte nicht zur Verfügung. Letztlich einigten sich beide Parteien darauf, dass kein Arbeitsverhältnis bestanden habe und die ausstehenden 2115 Euro als Aufwendungsersatz zu erstatten sind. „Für Leonie ist das wichtig, denn sie lebt von dem Geld, das sie im Sport verdient“, sagte Vater Peter Hartbrich, der auch erklärte, wie der Verein versucht habe, Vorschriften zu umschiffen: „Uns wurde gesagt, dass keine Bundesliga-Spielerin einen Vertrag hat, zudem wurden wir gefragt, ob wir weitere Belege für Fahrtkosten liefern könnten.“ Claudia Sturm fügte hinzu, dass sich Frank Tartsch erkundigt habe, ob die Mutter von Leonie Hartbrich zum Schein als Übungsleiterin angestellt werden könnte: „Es wurde eindeutig nach Wegen gesucht, um alternativ abrechnen zu können.“
Mehr Belege gibt es nicht
Harald Link („Der Normalfall ist, dass Bundesliga-Spielerinnen bei uns Verträge haben“) stellte die Sache anders dar, und er interpretierte nach dem Gütetermin auch die getroffene Vereinbarung auf seine Weise. Der Vereinsmanager betonte, dass er die für die Saison 2022/23 vereinbarten 8000 Euro nicht als Entlohnung sehe, für die Steuern oder Sozialabgaben fällig würden, sondern als Erstattung entstandener Reisekosten: „Ich gehe davon aus, dass wir auch Belege in der Höhe dieser Summe bekommen.“ Was so allerdings nicht passieren wird. „Die 2115 Euro sind ohne Bedingung auszuzahlen“, erklärte Claudia Sturm, „es war immer klar, dass die Reisekosten zusätzlich zu den 500 Euro pro Spiel abgerechnet werden. Mehr Belege, als wir bisher vorgelegt haben, hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben.“
Womit die Frage, wie die SVB die 8000 Euro für die vergangene Saison genau verbuchen wird, offen blieb. Die Antwort könnte auch den Fiskus interessieren.