Im Stuttgarter Rotlichtviertel: Die Leonhardsstraße bei Nacht Foto: Petsch

Zwei Vereine wollen gegen zunehmende Elendsprostitution vorgehen. Stadt ist skeptisch.

Stuttgart - Mehr Elendsprostitution auf der Straße, mehr Bordelle hinter alten Gemäuern: Das Leonhardsviertel ist für alle Bevölkerungskreise ungemütlicher geworden. Darum zeigen der Verschönerungsverein und der Schwäbische Heimatbund der Stadt nun die rote Karte.

Schluss mit lustig. Diesmal wollen der Stuttgarter Verschönerungsverein und der Schwäbische Heimatbund nicht nur öffentlich mitdiskutieren. Diesmal haben sie sich als Hauseigentümer im Leonhardsviertel an die Stadt gewandt. Ihre Forderung: Die Stadt müsse gegen ausufernde Straßenprostitution und Bordelle vorgehen.

Der Vorsitzende des Verschönerungsvereins ist auch Rechtsanwalt - und als solcher hat Erhard Bruckmann mit einem juristischen Mandat bei Städtebaubürgermeister Matthias Hahn beantragt: Die zuständigen Behörden der Stadt müssten "kurzfristig eine Gebäudeschau, Nutzungsüberprüfung und Brandverhütungsschau" in sechs Gebäuden anberaumen. Bruckmann ist überzeugt, dass dort illegale Bordellbetriebe sind, die gegen die Vorgaben der Bauplanung und die Bauordnung verstoßen. Selbst in diesen "Laufhäusern", in denen erwachsene Männer durchs ganze Haus gehen und sich eine Liebesdienerin suchen können, sei den Anforderungen des Brandschutzes vermutlich in keinem Fall Rechnung getragen - trotz "erhöhtem Publikumsverkehr".

Generell sei jedes Bordell als Beherbergungsbetrieb anzusehen, argumentiert Bruckmann, jedes Zimmer als eigene Nutzungseinheit. Jede Einheit benötige grundsätzlich einen eigenen Rettungsweg. Dass in diesem Viertel jedes Zimmer ein Fenster besitze, an dem die Feuerwehr die Rettungsleiter anlegen könnte, glaube er aber nicht.

Friedliche Koexistenz

Ob die Menschen in den Zimmern wenigstens allgemein zugängliche Räume mit solchen Fenstern erreichen könnten, sei mangels baurechtlicher Genehmigung der Nutzungsänderung nie geprüft worden - genauso wenig die Frage, ob an die Treppenräume, die als Rettungswege dienen, nicht zu viele Zimmer pro Etage angeschlossen sind.

Juristisch am gravierendsten findet Bruckmann, dass jedes "Laufhaus" gegen den Bebauungsplan über Vergnügungseinrichtungen in diesem Viertel verstoße. Bisher sei aber nicht einmal das "Leo 16" dichtgemacht, obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart der Stadt die Möglichkeit verschafft habe. Im April 2010 hatte das Gericht Prostitution in der Leonhardstraße16 verboten.

Der Rechtsvertreter der Stadt, Roger Bohn, sagte auf Anfrage, der Betroffene wehre sich juristisch mit allen Mitteln. Jeder Tag bringe ihm ja auch bares Geld. In den nächsten Wochen sei nun aber mit der Festsetzung eines Ordnungsgelds durch das Gericht zu rechnen, weil die Stadt die Zwangsvollstreckung beantragte. Aus Erfahrung wisse man, sagte Bohn, dass es manchmal wiederholter Verschärfung des Ordnungsgelds bedürfe - bis dem Betroffenen unausweichlich Ordnungshaft droht.

Im Fall "Leo16" gibt es also Hoffnung. In anderen Fällen weniger. "Bruckmann überschätzt völlig unsere Möglichkeiten", sagt Hahn. Auch bei Verstößen gegen den Brandschutz könne man die Betriebe nicht sofort zumachen. Um den Betreibern zuzusetzen, fehle ihm Personal. Gegen die Straßenprostitution richte das Baurecht gar nichts aus. Bisher habe die Kommunalpolitik die Prostitution auch nicht ganz verhindern, sondern nur begrenzen wollen. Früher habe man auf Gebäudekäufe gesetzt, danach auf strenge Auflagen bei Verkäufen. Vor kurzem lehnten die Stadträte Verkäufe wieder ab. Die Durchsetzung der Auflagen habe sich als schwierig erwiesen, sagte Hahn. Jetzt gehe es darum, "die Spitzen zu kappen und die friedliche Koexistenz wieder herzustellen".