Die Tiere am Otto-Hoffmeister-Haus können erstmal aufatmen. Foto: Horst Rudel

Die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses hat sich mit ihrer Tierhaltung am Schopflocher Moor nicht strafbar gemacht.

Lenningen - Im Streit über die Tierhaltung am Otto-Hoffmeister-Haus in Lenningen hat es am Donnerstag einen Freispruch gegeben. Die Strafgerichtskammer am Landgericht Stuttgart konnte nicht zweifelsfrei feststellen, ob das Flora-Fauna-Habitat neben der beliebten Ausflugsgaststätte durch Pferde, Schafe und die Eselin Elisabeth erheblich beschädigt worden sei. Das war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gewesen, die eine Strafe von 8000 Euro für die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter begründete sein Urteil damit, dass durch die Beweidung die dort vorhandene magere Flachlandmähwiese zwar in Mitleidenschaft gezogen worden sei, doch sei das vielleicht schon passiert, bevor diese Tat durch einen im Jahr 2011 eingeführten Paragrafen unter Strafe gestanden habe.

Zuvor seien solche Taten als Ordnungswidrigkeit behandelt worden, und die seien inzwischen verjährt. An die Adresse des Landratsamts Esslingen aber richtete er deutliche Worte: Die Behörde hätte gegen diese Ordnungswidrigkeiten längst vorgehen sollen. Der Lebensgefährte der Wirtin kündigte an, man wolle jetzt versuchen, sich mit dem Landratsamt gütlich zu einigen.