Wohnortnah sollen künftig alle Kinder eine Kita finden. Foto: dpa/Armin Weigel

Die Stadt hat nun Leitlinien für das Konzept „Kita für alle“. Kinder mit und ohne Behinderung sollen in Zukunft überall gemeinsam betreut werden können.

Die Leitlinien wurden einstimmig im Jugendhilfeausschuss verabschiedet, nun beginnt die große Arbeit auf dem Weg zur Kita für alle. Deren Ziel machte Isabel Fezer (FDP), Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, noch einmal im Gremium deutlich: Jedes Kind solle zukünftig wohnortnah in eine Kita gehen können – unabhängig davon, ob es eine Behinderung hat oder nicht und wie schwer die Einschränkung ist.

Die Stadt hat dafür in einem ämterübergreifenden Prozess Leitlinien erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen. 60 Expertinnen und Experten haben mitgearbeitet. Auch Jennifer Langer, Beauftragte der Landeshauptstadt für die Belange von Menschen mit Behinderung, war beteiligt. In den Leitlinien steht nun unter anderem, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas entsprechend geschult werden müssen, die Eltern eingebunden werden und sich die Einrichtungen mit anderen Stellen, die Inklusion fördern, vernetzen.

Zwei Kita S-Plus in jedem Bezirk

In jedem Bezirk sollen ein bis zwei „Kita S-Plus“ eingerichtet werden, in denen das Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung gelebt wird. „Langfristig sollen alle Kitas so ausgestattet werden, dass jedes Kind aufgenommen werden kann“, heißt es außerdem.

Auf die Fragen aus den Reihen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, wie die nächsten Schritte aussehen und welche finanziellen Folgen das für die Stadt hat, konnte die Verwaltung noch keine konkreten Zahlen nennen. Daniela Steinhoff, zuständig beim Jugendamt für den Prozess, kündigte an: „Wir werden die ersten Schritte nun konkretisieren und im Juli in den Ausschuss einbringen.“ Die Anregung von Vittorio Lazaridis (Grüne), die Entwicklungen wissenschaftlich evaluieren zu lassen, nahm sie gerne mit.

Mit dem Programm Kita für alle will die Stadt dem geänderten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Genüge leisten. Dieses legt einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern mit Behinderung in einer Kita fest.