Der Orginaltext des Grundgesetzes ist sicher gebunkert – in einem Stollen im Schauinsland. Foto: dpa

Vor siebzig Jahren wurde die Basis der Verfassung gelegt. Das ist ein Grund zum Feiern, aber nicht nur. Nie brauchte das Erbe von damals so viel Pflege wie heute. Dabei sitzen die Bürger nicht auf der Zuschauerbank.

Berlin - Offiziell wird der große Geburtstag erst 2019 gefeiert, aber vor exakt siebzig Jahren legte der Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee die Grundlagen für das, was in den Monaten danach zum Grundgesetz reifen sollte und das Zusammenleben in der Bundesrepublik bis heute regelt. Grundrechte, repräsentative Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus – alles war am Ende der 14-tägigen Konferenz schon angelegt. Danach hat der Parlamentarische Rat noch am Text gefeilt, bis das Grundgesetz am 23. Mai 1949 unterschrieben wurde und tags darauf in Kraft trat. Seither wurde die Verfassung mehr als sechzig Mal geändert. Im Herbst steht die nächste Korrektur an, wenn dem Bund – wieder – erlaubt wird, sich mit Finanzhilfen in der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu engagieren. Dass das im Zuge der siebzigjährigen Geschichte des stets besonders umstrittenen Bildungsföderalismus mal so mal so geregelt war, belegt einmal mehr, dass das Grundgesetz ein Provisorium war, ist und auch bleiben wird.