Die NPD leibt trotz ihrer verfassungsfeindlichen Ziele und ihrer zum Teil offen nationalsozialistischen Anhängerschaft als Partei erlaubt. Foto: dpa

Die Bundesländer sind mit ihrem Verbotsantrag gegen die verfassungskritische NPD vor dem obersten Gericht gescheitert. Warum das kein Schaden ist, bringt StN-Chefredakteur Christoph Reisinger auf den Punkt.

Stuttgart. - Dieses Urteil liest sich, als hätten sich die Richter den Werbespruch der Bundeswehr zu eigen gemacht: Wir kämpfen auch dafür, dass du gegen uns sein kannst. Das Bundesverfassungsgericht verwirft das Verbots-Verlangen der Länder gegen die NPD. Gegen eine Partei, der das Urteil eine zutiefst verfassungsfeindliche, in Teilen gar eine nationalsozialistische Gesinnung zuschreibt.

Kritiker sehen den Nachweis geführt, dass der demokratische Rechtsstaat ein Papiertiger sei. Unfähig seine Verleumder und Verfolger mit den Mitteln der Rechtsprechung in die Schranken zu weisen. Doch zu dieser Sicht gelangen heißt, die politische Dimension des Urteils unterschätzen, historische Erfahrungen vergessen, den Stand der Dinge ignorieren.

Schließlich liegt diese Dimension doch genau darin: Der Rechtsstaat lässt sich von seinen Gegnern nicht dazu treiben, aus Angst etwas von seiner Substanz preiszugeben. Etwa das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und den Grundsatz, dass politische Auseinandersetzungen in und durch Parteien, in Wahlkämpfen und Parlamentsdebatten auszutragen sind. Der Hinweis an die NPD, sie sei schlicht zu wenig bedeutend, als dass sich der Rechtsstaat in ein Parteiverbot flüchten wollte, strotzt vor Selbstbewusstsein und vor Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der deutschen Demokratie.

Mit einer solchen Bewertung im Kreuz wird es schwer für die NPD, die Entscheidung aus Karlsruhe als Sieg zu deuten. Ihre Versuche, es doch zu tun, lassen sich als überschäumende Erleichterung darüber abtun, dass mit dem Parteistatus auch Staatsgelder erhalten bleiben, die das Grundgesetz allen in Parlamente gewählten Parteien zubilligt. Weniger lächerlich werden diese Versuche dadurch nicht.

Das Urteil zeugt vom Geschichtsbewusstsein derer, die es gefällt haben. Die Erfahrungen vor Augen mit dem Staatsterrorismus von Nazis und Kommunisten in Deutschland, haben die Schöpfer des Grundgesetzes die Latte für Parteiverbote sehr hoch gehängt. Und nichts hat in den vergangenen 67 Jahren Anlass gegeben, die Dinge anders zu bewerten.

Erst recht nicht die wenigen Verbote, die es tatsächlich gegeben hat. Dem wuchtigsten, das 1956 das Ende der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) erzwang, folgten später die Gründungen mehrerer Parteien, die alle mehr oder weniger den Irrlehren der KPD anhingen und von denen allenfalls DKP, KPD/ML oder KBW in Erinnerung geblieben sind. Die Bedeutung dieser Kräfte löste sich nicht wegen des KPD-Verbots in Nichts auf, sondern weil ihr Gedankengut im Wettbewerb der Ideen unterlag.

Das spielt auch insofern für die positive Bewertung des NPD-Urteils eine Rolle: Nicht diese Partei ist zum Kristallisationspunkt nationalistischer, isolationistischer oder rassistischer Haltungen geworden. Die verdichten sich aktuell viel mächtiger in digitalen Meinungsforen und in manchen Strömungen innerhalb der AfD. Und da zeigt sich: Mit Versuchen des Mundtotmachens, mit Verboten ist ihnen gewiss nicht beizukommen.

Mit klaren Gegen-Haltungen aber schon. So wie sie kürzlich mit Berthold Leibinger eine der profiliertesten Unternehmerpersönlichkeiten Baden-Württembergs im Interview unserer Zeitung zum Ausdruck gebracht hat. Solches Stehen, Argumentieren, Dagegenhalten hat Gewicht, entfaltet Wirkung. Und damit findet die politische Auseinandersetzung da statt, wo sie hingehört: im gesellschaftlichen Diskurs, nicht vor Gericht. Beruhigend, dass es die obersten Hüter der Verfassung auch so sehen.

christoph.reisinger@stuttgarter-nachrichten.de