In den nächsten Monaten geht es im Landtag oft um den Landeshaushalt für die nächsten beiden Jahre Foto: dpa

Beamte und Pensionäre erhalten deutlich mehr Geld. Damit schränkt der Landtag seinen Spielraum ein, meint Redakteurin Maria Wetzel.

Stuttgart - Bei den nächtlichen Abschlussberatungen über den Doppelhaushalt 2020/21 vor zehn Tagen hat die Haushaltskommission eine kluge Entscheidung getroffen, die bisher weitgehend unbemerkt geblieben ist. Danach sollen junge Beamte in den Finanzämtern und im Justizvollzug von 2020 an ein höheres Einstiegsgehalt bekommen. Sie werden in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft und erhalten dadurch brutto rund 90 Euro pro Monat mehr. Das ist mehr als jene Erhöhung, die sie im nächsten Jahr durch die Anhebung der Beamtenbesoldung erwartet. Diese wird der Landtag an diesem Mittwoch beschließen.

Mit der Entscheidung, die Tarifergebnisse für die Angestellten im öffentlichen Dienst „zeitgleich und systemgerecht“ auf Beamte, Richter, und Pensionäre zu übertragen, hat die grün-schwarze Koalition viele überrascht. In diesem und im nächsten Jahr steigen die Gehälter um jeweils 3,2 Prozent, 2021 um 1,4 Prozent. In früheren Jahren erhielten die Beamten die Erhöhung immer erst einige Monate später als die Angestellten, mitunter auch in geringerer Höhe – mit der Begründung, dass Beamten netto mehr bleibe, weil nicht sie selbst, sondern der Staat für ihre Altersvorsorge aufkomme. Arbeiter und Angestellte müssen dagegen allein für die gesetzliche Rentenversicherung fast ein Zehntel ihres Bruttogehaltes ausgeben.Das Argument, dass man mit der Erhöhung den öffentlichen Dienst attraktiver machen wolle, überzeugt nicht wirklich. Denn von der linearen Erhöhung profitieren die am meisten, die schon jetzt am meisten verdienen.

Kein Topjurist wird wegen 800 Euro monatlich mehr in den Landesdienst treten. Der öffentliche Dienst ist zudem schon heute attraktiv für gute Fachkräfte, denen etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Auch die günstigere Krankenversicherung, die gute Altersversorgung und die Unkündbarkeit sind Pluspunkte, mit denen die öffentlichen Arbeitgeber offensiver werben könnten und sollten. Mit der Anhebung öffnet sich nicht nur die Schere zwischen den Angestellten und Beamten, sondern auch die zwischen den Beamten.

Zusätzliche Stellen

Der Preis für diese Entscheidung ist sehr hoch. Die zusätzlichen Personalausgaben für Besoldung und Pensionen gehen weit über das hinaus, was das Land in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen hat. Gegenüber 2018 steigen sie im laufenden Jahr um rund 445 Millionen, 2020 um 905 Millionen und 2021 um 1,1 Milliarden Euro. Dazu kommen in den nächsten zwei Jahren noch 2960 zusätzliche Stellen für Schulen, Polizei, Justiz und Umwelt. Angesichts der erstmals seit Jahren sinkenden Steuereinnahmen engen die überdurchschnittlich hohen Personalausgaben den Gestaltungsspielraum der Landespolitik ein. Und: Von 2020 an darf das Land keine neuen Schulden mehr machen.

Dass die Entscheidung getroffen wurde, kann man deshalb als vorgezogenen Wahlkampf einordnen. Viele Abgeordnete möchten vor der Landtagswahl 2021 von den Beamten nicht mehr an ihren gescheiterten Coup von 2017 erinnert werden. Der Landtag hatte damals in einer Hauruckaktion mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD beschlossen, dass die Abgeordneten wieder zur Staatspension zurückkehren sollten, die 2008 abgeschafft worden war. Nach großem öffentlichem Druck haben sie das Gesetz zurückgenommen. Jetzt folgen sie dem Vorschlag einer Expertenkommission und eines Bürgerforums. Zum 1. Dezember wollen sie dem Versorgungswerk der Abgeordneten der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten. Das ist der letzte Tagesordnungspunkt der Plenardebatte an diesem Mittwoch.

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