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Das Freiburger Untersuchungsamt hat Leinsamen geprüft. 39 Prozent der Proben wiesen Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen auf. "Wir gehen davon aus, dass es sich um ein europaweites Problem handelt", sagt Landesverbraucherminister Peter Hauk.

Stuttgart - Das Freiburger Untersuchungsamt hat Leinsamen geprüft. 39 Prozent der Proben wiesen Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen auf. "Wir gehen davon aus, dass es sich um ein europaweites Problem handelt", sagt Landesverbraucherminister Peter Hauk (CDU).

"Das ist eine unakzeptable Verbrauchertäuschung", sagte Hauk am Donnerstag in Stuttgart. Eine Gefahr für die Konsumenten bestehe jedoch nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht. Die Kontrolleure gingen davon aus, dass die beanstandeten Lieferungen im Wesentlichen aus Kanada stammen. "Deshalb werden wir die Kontrollen hier deutlich verschärfen." Zunächst wurde die beanstandete Ware aus den Regalen genommen und ein Verwendungsverbot ausgesprochen. Über die betroffenen Mengen wollte das Ministerium keine Angaben machen. Sollten die Kontrolleure aber weiter fündig werden, will Hauk ein europaweites Importverbot für kanadischen Leinsamen erwirken.

Hinweise auf mögliche gentechnische "Probleme" hatte das Freiburger Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) aus Wissenschaftskreisen erhalten. Es reagierte schnell. Nachdem es eine Methodik entwickelt hatte, begann Ende August das Untersuchungsprogramm. Die Kontrolleure nahmen insgesamt 41 Proben. Die darin enthaltenen 14 Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine Spuren gentechnisch veränderter Ware auf. Das heißt: Alle positiven Proben stammten aus Erzeugnissen aus konventionellem Anbau, das waren knapp 60 Prozent der untersuchten konventionellen Proben.

Die Experten hatten die Proben unter anderem im Bäckereigroßhandel, im Einzelhandel und in Drogeriemärkten entnommen. Beanstandet wurde Leinsamen aus Handel und Weiterverarbeitung. Nachgewiesen wurde die gentechnisch manipulierte Sorte CDC Triffit. "Es handelt sich nicht um 100 Prozent veränderte Leinsamensaat", schränkte Hauk ein. Nur 0,05 bis ein Prozent der Saat der beanstandeten Ware enthalte die manipulierte Sorte. Nach Angaben des Ministeriums für den Ländlichen Raum wurde der herbizidtolerante CDC-Triffid-Leinsamen vor rund zehn Jahren in den USA und in Kanada zum Anbau zugelassen. Wohl aus Furcht, die europäischen Abnehmer zu verlieren, sei die Sortenzulassung 2001 wieder zurückgenommen worden. Seitdem sei kommerzieller Anbau von CDC Triffid in Kanada verboten. Die deutschen Kontrolleure werden nun recherchieren, ob die beanstandete Ware aus Importen oder von speziellen Produzenten stammt oder ob möglicherweise das Saatgut verunreinigt war und wie es nach Deutschland und Europa gelangen konnte.

Bund und Länder waren bereits am Mittwochabend über die aktuellen Funde informiert worden. Im Südwesten werde die Sonderkontrollaktion von Leinsamen durch die Überwachungsbehörden fortgesetzt. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zeigte sich zuversichtlich, dass das System des Krisenmanagements funktioniert. "Es gibt Regeln, an die sich nicht alle halten. Das muss effektiv kontrolliert werden", sagte Aigner gegenüber dieser Zeitung.

Leinsamen ist in etlichen Lebensmitteln wie Backwaren oder Müsli enthalten. Aus Leinsamen wird auch Leinöl hergestellt, das als hochwertiges Speiseöl gilt.

Der Verband Deutscher Großbäckereien in Düsseldorf bestätigte die Funde und zeigte sich empört. "Diese Leinsaat ist zwar gesundheitlich unbedenklich, gleichwohl stellt ihre Lieferung einen klaren Verstoß gegen die strikten Lieferbedingungen der Großbäckereien und gegen das geltende EU-Recht dar", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Martell. Unter den Mitgliedern des Verbands sei die Empörung groß, denn die Großbäckereien hätten sich verpflichtet, beim Backen keine gentechnisch veränderten Stoffe zu verwenden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte die Nennung der betroffenen Produkte. Die Kunden hätten ein Recht darauf, "dass Ross und Reiter" unverzüglich genannt werden. Transgener Leinsamen sei in der Europäischen Union weder zum Anbau noch als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zugelassen. Sowohl das Lebensmittelrecht als auch das Verbraucherinformationsgesetz böten Möglichkeiten zur Information der Öffentlichkeit.