Otto Ruppaner, der neue Rathauschef von Leinfelden-Echterdingen, will mit den Muslimen erst dann über die Moschee sprechen, wenn ein paar Dinge geschehen sind. Darum geht es.
Der Streit zwischen der Stadt Leinfelden-Echterdingen und dem Moscheeverein VKBI um den Weiterbau der Moschee in Oberaichen war noch nie einfach zu verstehen, nun scheint die Verwirrung komplett zu sein. Aktuell stellt sich die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde des VKBI vom Tisch ist oder nicht? VKBI-Chef Muhammet Güçlü sagt Ja, der Verein habe den Antrag gestellt, die Beschwerde zurückzunehmen, was ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts gegenüber unserer Zeitung bestätigt hat. Michael Quaas, der lange Zeit der Vertrauensanwalt des VKBI war, sagt Nein und ist bereit, in dieser Sache auch weitere juristische Hebel zu ziehen. Er gibt an, dass er die Rücknahmeerklärung der Verfassungsbeschwerde widerrufen habe. Damit werde das Verfahren fortgesetzt und müsse durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden.
„Uns liegt zwischenzeitlich die schriftliche Bestätigung vor, dass die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen wurde“, sagt derweil Oberbürgermeister Otto Ruppaner. Er geht davon aus, dass es dabei auch bleibt. Der Rathauschef betont, dass er bisher weder mit dem VKBI noch mit Vertretern des Kölner Dachverbands VIKZ gesprochen habe. „Der VIKZ und der VKBI haben mehrfach versucht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir haben diese Gespräche stets zurückgewiesen“, erklärt er. Denn dazu sei die Verwaltungsspitze erst bereit, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht mehr anhängig und wenn das umgesetzt sei, was Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts gewesen sei. Das habe die Verwaltungsspitze dem VIKZ mitgeteilt, der Verband habe der Stadt geantwortet, dass er dem auch nachkommen wolle.
Verfahrenskosten und Erbbauzinsen müssen bezahlt werden
Die Muslime müssten demnach die Verfahrenskosten und die noch ausstehenden Erbbauzinsen begleichen, klärt Ruppaner auf. Der VKBI müsse einwilligen, dass das Erbbaurecht zurück auf die Stadt übertragen wird. „Wir verlangen, dass das Moscheegebäude gegen Brand und Elementarschäden versichert wird“, sagt er. Noch zu bewerten sei, ob dem Verein eine Entschädigung für das Gebäude zustehe, das er im Oberaichener Gewerbegebiet gebaut hat. Dies alles sei Grundlage dafür, dass sich die neue Verwaltungsspitze mit dem VKBI treffe, um sich über gegenseitige Erwartungen auszutauschen.
Über das Ergebnis eines solchen Gesprächs wolle der Rathauschef dann den Gemeinderat informieren. Aktuell sei es zu früh, um über eine endgültige Bestimmung des Moscheegebäudes zu beraten oder zu diskutieren, sagt Ruppaner. Der Oberbürgermeister nimmt damit Bezug auf einen Antrag, den die CDU-Fraktion ihm zugeschickt hat. Die Christdemokraten fordern die Stadt darin auf, das Gebäude zu kaufen, ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und dafür ein Beirat aus Vertretern der Bürgergemeinschaft Oberaichen, der örtlichen Kultur- und Religionsgemeinschaften sowie Stadträtinnen und Stadträten zu gründen.
Die CDU hat klare Vorstellungen
Die CDU schlägt vor, das von den Muslimen errichtete Gebetshaus künftig als Haus der Kulturen für alle Bürger zu nutzen. Teile davon könnte der VKBI zur Ausübung der Religion anmieten, so die Vorstellung der CDU. Nachzulesen ist das auch auf einem Flyer, den die Christdemokraten nun – und damit wenige Tage vor der Kommunalwahl – in Ober- und Unteraichen verteilt haben. Von anderen Listen, die antreten, war zu erfahren, dass sie die Aktion kritisch bewerten.