Solange das gerichtliche Verfahren läuft, solange ruht auch die Moschee-Baustelle in Oberaichen. Foto: Archiv/ Natalie/ Kanter

Die 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts beschäftigt sich seit Ende 2018 mit der Moschee auf den Fildern. Das Verfahren hat schon verschiedene Schleifen gedreht. Nun haben die Richter der Stadt Leinfelden-Echterdingen Recht gegeben. Dennoch bleiben Fragen.

Leinfelden-Echterdingen - Seit Ende 2018 – also seit fast drei Jahren – lag der Fall beim Stuttgarter Landgericht. Frank Eisenmann, der Anwalt der Stadt Leinfelden-Echterdingen, sowie Michael Quaas, Anwalt des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI), waren sich schon im Juni einig, dass die Sache zivilrechtlich längst entscheidungsreif wäre. Die 17. Zivilkammer wollte das letzte Vierteljahr aber noch mal nutzen, um „in sich zu gehen“, wie der Vorsitzende Richter Bernd Rzymann angekündigt hatte.

 

Mittlerweile scheinen alle juristische Fragen beleuchtet worden zu sein. Denn an diesem Dienstagmorgen, 9 Uhr, hat Bernd Rzymann eine Entscheidung verkündigt, die als herbe Niederlage für den muslimischen Verein bewertet werden kann. Die Kammer hat in allen wesentlichen Punkten der Stadt Leinfelden-Echterdingen Recht gegeben, so wie sich dies schon am ersten Verhandlungstag im Januar 2020 abgezeichnet hatte.

Muslime müssen Niederlage verdauen

Die Muslime müssen das Erbbaurecht sowie den Moscheebaugrund an der Oberaichener Wilhelm-Haas-Straße zurück an die Stadt geben und die Kosten des Verfahrens tragen. „Wir haben verloren – das muss man erst mal verdauen“, sagt Muhammet Güçlü, der Vorsitzende des VKBI unserer Zeitung. Er wolle jetzt abwarten, bis das Urteil schriftlich zugegangen ist, um sich dann mit seinen Anwälten zu beraten.

Oberbürgermeister Roland Klenk dagegen freut sich und sagt: „Ich bin zufrieden mit dieser Entscheidung.“ Diese entspräche jener Rechtsauffassung, die er von Anfang an gehabt habe. Nun allerdings müsse sich zeigen, ob man nur bei einer Zwischenstation oder schon bei der Endstation angelangt sei. Schließlich könne der muslimische Verein in Berufung gehen und das Oberlandesgericht bemühen, doch dieser Weg würde dann erneut eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

Zankapfel ist ein Schülerwohnheim

Zur Erinnerung: Die Stadt Leinfelden-Echterdingen streitet sich seit geraumer Zeit mit dem VKBI. Zankapfel ist ein Schülerwohnheim, das die Muslime noch immer neben dem Gebetshaus errichten wollen, welches sie schon im Oberaichener Gewerbegebiet fast fertig gebaut haben. Diese Räume für muslimische Jugendliche will die Kommune – allen voran Oberbürgermeister Roland Klenk – aber weiterhin verhindern. Seitdem die Sache vor Gericht ist, ruht die Baustelle in Oberaichen.

Zum Bau der Moschee hatten die Stadt und der Verein 2014 einen Vertrag geschlossen. Darin wurde eine Bauzeit von vier Jahren vereinbart; diese Frist hat der VKBI nicht eingehalten. In dem Schriftstück steht auch, dass die Muslime den Baugrund, den die Stadt ihnen in Erbpacht überlassen hatte, kaufen können. Diese Option haben sie gezogen, kurz bevor die Kommune das Grundstück zurückholen wollte. Die Stadt wollte die Kaufsumme dem Verein zurücküberweisen, dieser aber hat das Geld nicht angenommen. Es ruht seitdem auf einem Extrakonto.

Die Stadt war mit ihrer Klage erfolgreich

Vor Gericht konnte die Verwaltungsspitze nun erfolgreich durchsetzen, dass der VKBI das Erbbaurecht zurück an die Kommune übertragen muss. Auch wenn der Anwalt der Muslime zunächst die Zuständigkeit der Zivilkammer bestritten hatte und später auf die Grundrechte pochte. Denn die Stadt ist zwar an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden, ihr Recht den Heimfall auszuüben, wurde allerdings „bei Vertragsabschluss ausdrücklich und eindeutig geregelt“, führte Bernd Rzymann an diesem Dienstag aus. Ausschlaggebend ist die vereinbarte Baufrist, die nicht nur um wenige Tage oder Wochen überschritten worden sei.

Der Verein muss nun also das Erbbaurecht und auch den Moscheebaugrund – zurück an die Kommune geben. Für die Zeit, wo er dies noch nicht getan hatte, muss er den Erbbauzins weiter bezahlen. Auch das hat das Gericht klargemacht. Diesen Zins hatte der VKBI laut Klenk aber seit geraumer Zeit nicht mehr überwiesen, wodurch sich ein sechsstelliger Betrag aufsummiert habe.

Oberbürgermeister bietet Gespräch an

Das Gericht hat derweil nicht geregelt, wie die Rückabwicklung genau über die Bühne gehen soll. Denn dies „ist aus unserer Sicht nicht Gegenstand des Verfahrens“, sagte Bernd Rzymann. Dazu will sich auch OB Klenk erst dann äußern, wenn er das schriftliche Urteil mit seinem Anwalt gründlich studiert hat. Er sagt aber auch: „Meine Tür steht nach wie vor für Gespräche offen.“ Er kann sich vorstellen, dass das Gebetshaus vollends fertig gestellt und dann seiner Bestimmung übergeben wird. Diesen Teil des Grundstückes könnte der VKBI auch von der Stadt erwerben. Einen zweiten Bauabschnitt – also das Schülerwohnheim – werde es aber nicht geben.