Der Rohbau des Oberaichener Gebetshauses steht, die Fenster sind eingebaut. Foto: N. Kanter

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Der Hintergrund: Sie will verhindern, dass der örtliche muslimische Verein auf dem Oberaichener Grundstück ein Internat baut.

Leinfelden-Echterdingen - Der Streit um den Bau der Moschee auf den Fildern in Oberaichen wird immer verzwickter und geht gleichsam in eine nächste Runde. Möglicherweise treffen sich die Verwaltungsspitze von Leinfelden-Echterdingen und Vertreter des örtlichen muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) vor Gericht. Zumindest dann, wenn man sich vorher nicht anders einigt. Eine Verhandlung kann es aber frühestens im Frühjahr geben.

Fest steht: Die 17. Zivilkammer des Landgerichtes Stuttgart befasst sich mittlerweile mit dem Bauprojekt. Denn die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat am 17. Dezember Klage eingereicht. Dabei geht es laut Klaus Peter Wagner, dem Sprecher der Kommune, um das Erbbaurecht, welches der VKBI bisher nicht freiwillig an die Kommune zurückübertragen habe. Diesen Schritt will die Verwaltungsspitze nun mit Hilfe der Justiz durchsetzen.

Wagner sagt: „Die Klage ist die logische Konsequenz aus dem Beschluss des Gemeinderats.“ Zur Erinnerung: Eine deutliche Mehrheit der Kommunalpolitiker hatte sich im Dezember für den Wiederkauf des Grundstückes an der Wilhelm-Haas-Straße ausgesprochen. „Das ist also beschlossene Sache“, sagt Wagner. Mit diesem Schritt wurde verhindert, dass die Muslime Eigentümer des Baugrundes am Rande des Oberaichener Gewerbegebietes werden. Das Grundstück gehört der Stadt, wurde in Erbpacht dem Verein überlassen. Dieser hatte im Sommer den Kaufpreis von 883 400 Euro an die Stadt überwiesen und damit eine Option des vor Jahren mit der Stadt geschlossenen Vertrages gezogen. Der Eigentümerwechsel wurde aber nicht ins Grundbuch eingetragen.

Frist läuft ab 19. Februar ab

Der Oberbürgermeister Roland Klenk will das Heft des Handelns zurückholen. Streitpunkt ist der zweite Bauabschnitt des Projektes, insbesondere das dort geplante Schülerwohnheim, welches einem Internat gleichen und nicht mehr, wie vor Jahren geplant, der Wochenend- und Ferienbetreuung dienen soll. Klenk hat dazu vor Kurzem gesagt: „Ich möchte nicht, dass die Stadt auf eigenem Grund eine Einrichtung ermöglicht, die in Bezug auf das Thema Integration allergrößte Fragezeichen aufwirft.“

Ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichtes sagt derweil: „Am Gericht ist in diesem Fall noch nicht viel passiert.“ Das Ganze befinde sich im „schriftlichen Vorverfahren“. Will heißen: Noch schreiben sich die Anwälte der beiden Parteien Briefe, anstatt vor Gericht zu streiten. Der VKBI hatte zunächst vier Wochen Zeit, die Klage zu erwidern, diese Frist wurde auf Antrag des Vereins bis zum 19. Februar verlängert. Zu einer Verhandlung kann es laut dem Sprecher frühestens im März, vermutlich noch später im Frühjahr kommen.

Muslime sind überrascht

Die Information, dass die Stadt Klage eingereicht hat, hat den VKBI kurz vor Weihnachten erreicht. „Wir waren sehr überrascht“, sagt Muhammet Güçlü, der VKBI-Vorsitzende, dazu. „Das haben wir nicht erwartet.“ Und ergänzt: „Wir werden uns verteidigen.“

Nichtsdestotrotz wollen die Muslime mit Oberbürgermeisterr Klenk und dem Gemeinderat im Gespräch bleiben. Güçlü will auch den offenen Kurs, den er als neuer Vorsitzender des Vereins vor Monaten eingeschlagen hat, fortsetzen. Nach mehreren Tagen der offenen Türen im vergangenen Jahr plane der VKBI nun gemeinsam mit einer örtlichen katholischen Kirchengemeinde für Mitte Februar ein Seminar. Das Thema der Veranstaltung laute christliche und muslimische Weltbilder.