Die Eselsmühle mit ihren Tieren erfreut sich bei Besuchern großer Beliebtheit. Foto: Tetik

Das hat viele überrascht: Der Frühlingsmarkt bei der Eselsmühle in Leinfelden-Echterdingen am 25. März ist kurzfristig abgesagt worden. Der Veranstalter hatte die nötige Genehmigung offenbar nicht. Und die Stadt hält noch weitere Überraschungen bereit.

Musberg - Der Frühlingsmarkt der Eselsmühle lockt jährlich zahlreiche Besucher an. Auf dem Markt bieten Händler Kunsthandwerk, kreative Floristik und Bio-Waren an. Doch nun ziehen dunkle Wolken über dem idyllischen Siebenmühlental auf. Denn in diesem Jahr wird der Frühlingsmarkt, der für diesen Sonntag vorgesehen war, nicht stattfinden können. Dies haben die Betreiber der historischen Eselsmühle vergangene Woche auf ihrer Facebook-Seite bekannt gegeben. In der Mitteilung heißt es, die Stadtverwaltung habe den Markt, der seit sieben Jahren stets am Palmsonntag stattfindet, untersagt. „5000 neu gestaltete Flyer liegen in Kisten und dürfen nicht verteilt werden, die Handwerkskünstler haben schöne Dinge produziert und dürfen diese nicht verkaufen“, schreiben die Mühlenbetreiber. Man sei sehr traurig und zudem zornig, mit welcher Willkür dies entschieden worden sei. In der Kommentarspalte unter dem Beitrag wird der Vorwurf laut, die Kirchengemeinden würden hinter diesem Verbot stecken. Zum Hintergrund: Von Palmsonntag bis Karsamstag begehen Christen die Karwoche und erinnern in Gottesdiensten an das Leiden und Sterben Jesu sowie an die Auferstehung Christi von den Toten. Eine derartige Beeinflussung weist der Leiter des Ordnungsamtes Leinfelden-Echterdingen, Gerd Maier, auf Anfrage unserer Zeitung entschieden zurück. Das Verbot sei ganz klar durch das allgemeine Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt.

Unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das kann beispielsweise eine Veranstaltung sein, die historisch gewachsen ist oder aber eine gewisse regionale Bedeutung hat. „Diese notwendigen Ausnahmetatbestände erfüllt der Frühjahrsmarkt der Eselsmühle nicht“, erklärt Gerd Maier. Dass der Markt bereits seit sieben Jahren am Palmsonntag im Hof der Mühle statt-findet, sei nicht rechtens gewesen, erklärt Maier. „Die bisherigen Veranstaltungen liefen ohne unsere Kenntnis und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar“, so der Chef des örtlichen Ordnungsamtes. Erst im vergangenen Jahr sei man nach Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung auf den Markt aufmerksam gemacht worden. Daraufhin, so Maier, habe man die Betreiber der Eselsmühle im Mai 2017 kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass die Veranstaltung so nicht durchführbar ist. „Es gab eine Verwarnung, auf ein Bußgeld haben wir verzichtet.“ Gleichzeitig habe man dem Schreiben einen Antrag für den diesjährigen Frühlingsmarkt beigefügt. „Der Antrag ist erst am 27. Februar 2018 bei uns eingegangen und konnte in der vorliegenden Form nicht genehmigt wer-den“, berichtet Gerd Maier. Noch bevor das Amt einen gebührenpflichtigen Bescheid erstellt habe, sei der Antrag schließlich von der Eselsmühle zurückgezogen worden.

Die Betreiberin der Eselsmühle, Natalie Barthels, zeigt sich angesichts der Aussagen des Ordnungsamtes verwundert. „Der Frühlingsmarkt hat ja nicht heimlich stattgefunden“, so Barthels. Man habe jedes Jahr eine Veranstaltungsankündigung an das Stadtmarketing geschickt, das Amtsblatt habe zudem auf seiner Titelseite mehrfach über den Markt berichtet. „Wir haben nie im Leben damit gerechnet, dass die Veranstaltung untersagt wird.“ Die ganzen Vorbereitungen seien umsonst gewesen, sagt die Mühlenbetreiberin. Händler, Mitarbeiter und Besucher seien enttäuscht von der Absage. „Der Aufwand hätte sich in Grenzen gehalten, wenn man früher ins Gespräch gekommen wäre.

Bei Zuwiderhandlung Geldbuße

„Dafür gab es genügend Zeit“, sagt Gerd Maier. Auf ein Gesprächsangebot seitens der Stadt, inwiefern der Markt doch noch durchführbar wäre, sei nicht reagiert worden. Natalie Barthels sagt unterdessen, ein solches Angebot habe es nicht gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen hätte der Markt nämlich durchaus stattfinden können. Die zuständige Behörde kann die Durchführung einer marktähnlichen Veranstaltung an einem Sonntag erlauben, wenn keine gewerblichen Anbieter teilnehmen und die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht. Dies ist beispielsweise beim ebenfalls am Sonntag stattfindenden Hobbykünstlermarkt in Echterdingen der Fall. „Dort handelt es sich um Hobbykünstler, die mit den Einnahmen soziale Projekte unterstützen“, erklärt Gerd Maier. Von einer Entscheidungswillkür könne keine Rede sein.

Sollte der Markt diesen Sonntag trotzdem stattfinden, müssen die Betreiber laut Ordnungsamt mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. „Wir sind zwar sehr traurig, werden uns aber natürlich an das Verbot halten“, sagt die Mühlenbetreiberin. Im nächsten Jahr soll der Frühlingsmarkt wieder stattfinden. Dann am Samstag vor dem Palmsonntag.