Stärker als der Asphalt. Die Baumwurzel drückt aus dem Untergrund den Gehweg nach oben. Foto: Natalie Kanter

Dieser Baum will einfach nicht aufhören, einen Gehweg zu zerstören. Das letzte Mal konnte man noch einen Trick anwenden, aber dieses mal muss eine andere Lösung her. Gefällt werden soll der Baum aber nicht.

Leinfelden-Echterdingen - Eine Baumwurzel bereitet derzeit Mitarbeitern der Stadt Leinfelden-Echterdingen Kopfzerbrechen. Eine Wurzel hat den Gehweg der Stettener Oberdorfstraße an einer Stelle deutlich nach oben gedrückt. Ein Hügel ist entstanden, obendrauf ein Riss. Das Problem ist nicht zum ersten Mal aufgetaucht. Die Wurzel ist quasi eine Wiederholungstäterin. Und weil dem so ist, ist die Sache etwas komplizierter.

„Bereits vor einigen Jahren hat man die Wurzel freigelegt, eingepackt – damit also geschützt – und dann einen neuen Gehweg darüber asphaltiert“, berichtet Gerd Maier, der Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Die gleiche Methode erneut anzuwenden, würde nicht zum Ziel führen, erklärt Maier. Denn die Wurzel stehe diesmal noch höher als damals. Deshalb tüftelt man derzeit fachamtsübergreifend an einer anderen Lösung.

Baum soll nicht gefällt werden

Am einfachsten wäre es nach den Worten von Maier, die Wurzel wegzunehmen; das aber würde den Baum schädigen. Genau das will man verhindern. Deshalb kommt auch die Fällung des Baums nicht in Frage.

Bessere Nachrichten gibt es für eine andere Stolperstelle im Stadtgebiet. Die losen Steine im Gehweg in der Nähe der Immanuel-Kant-Realschule sollen in den kommenden Tagen entfernt werden.

Ein Straßenbau-Trupp der Stadtverwaltung kontrolliert zwar nicht täglich, wie Maier sagt, aber regelmäßig die Straßen und Gehwege im Stadtgebiet. Das städtische Tiefbauamt geht damit seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Auf unebenen Grund – wie dem Kirchplatz in Echterdingen – müssen Schäden sofort behoben werden. Wenn aus Sicht des Ordnungsamtes eine Gefahr für Passanten bestehe, werde ein größeres Schlagloch im Gehweg auch abgesperrt. Kleinere Risse und Hindernisse müssten Bürger aber erst mal hinnehmen. „Wir können nicht überall und täglich den roten Teppich ausrollen“, sagt Maier. Wenn man auch bemüht sei, Schäden recht zügig zu beseitigen.

Wer haftet: die Stadt oder der Fußgänger?

Eine Summe im siebenstelligen Bereich steht pro Jahr zur Verfügung, um die Straßen im Stadtgebiet in Schuss zu halten. Ein Teil dieser Summe wird für die Gehwege ausgeben. Kommt ein Fußgänger dennoch auf einem Bürgersteig zu Fall und verletzt sich dabei schwer, stellt sich die Haftungsfrage. Die Stadt muss dann nachweisen, dass sie ihre Kontrollpflicht ordnungsgemäß ausgeübt hat. Es werde aber auch geprüft, inwiefern der Geschädigte selbst hätte besser aufpassen müssen. Beispielsweise, ob er durch einen Blick auf sein Smartphone abgelenkt war.