Viele Stadträte hadern mit den Vorschlägen für weniger Autolärm. Im Technischen Ausschuss fand das Papier keine Mehrheit. Nun muss der Gemeinderat entscheiden.
Schon bei der ersten Vorstellung der vierten Stufe des Lärmaktionsplans vor den Sommerferien waren viele Kommunalpolitiker nicht begeistert. Daran hat sich nichts geändert. Während der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses verweigerte die Mehrheit ihre Zustimmung für eine Beschlussempfehlung des Lärmaktionsplans.
Im September und Oktober konnte man Stellungnahmen zu den Vorschlägen zur Lärmminderung einreichen. Unter anderem wird in den Stellungnahmen die Sinnhaftigkeit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf vielen Straßen im Stadtgebiet bezweifelt. Beispielsweise wird in dem Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagen, auf der Rohrer Straße, der nördlichen Hauptstraße oder der Karlstraße in Musberg ganztägig Tempo 30 einzuführen. Als nächstes steht der Gemeinderatsbeschluss des Lärmaktionsplans und die Beauftragung der Stadtverwaltung an, den Lärmaktionsplan der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zur Berichterstattung an die EU-Kommission zu übermitteln. Ob es so kommt, wird sich an diesem Dienstag entscheiden. Dann steht der Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung des Gemeinderates.
Kenntnisnahme statt Beschluss: Lärmaktionsplan in der Schwebe
Falls sich im Gemeinderat nicht doch noch überraschend eine Mehrheit findet, gäbe es auch die formal mildere Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das sagt Dafni Markopoulou von der Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung, die den Lärmaktionsplan im Auftrag der Stadt erarbeitet hat. So hat die Nachbarstadt Filderstadt am Beginn des Jahres die Kuh vom Eis geholt. Dort drohte der Lärmaktionsplan ebenfalls keine zustimmende Mehrheit im Gemeinderat zu finden. Einen Bericht müsse die Stadt aber ans LUBW schicken, betont Markopoulou. Gleichwohl sei mit dem Beschluss oder der Kenntnisnahme des Lärmaktionsplans noch keine automatische Umsetzung der enthaltenen Vorschläge verbunden, meint sie. Allerdings könnten Anwohner bei einer Nichtumsetzung mit dem Lärmaktionsplan beim übergeordneten Regierungspräsidium vorstellig werden und auf die dort vorgeschlagenen Ideen pochen.
Im Technischen Ausschuss bezweifelten viele Stadträte den Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen. „Ich stehe dem Ding kritisch gegenüber“, bekannte der Fraktionsvorsitzende LE Bürger/Demokratie in Bewegung Jürgen Kemmner. Der Lärmaktionsplan habe dafür gesorgt, dass es viele unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten in der Stadt gebe. Ähnlich sah es Hartmut Raff (CDU). Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, habe nur eine geringe Auswirkung auf den Lärm, meinte er. Für Wolfgang Haug (FDP) ist der Lärmaktionsplan vor allem ein „Bürokratiemonster“ mit bescheidener Wirkung. Für weniger Verkehrslärm sei es sinnvoller, marode Straße zu sanieren.
„Wir kriegen den Lärm nicht aus der Stadt“ – Kritik am Plan
Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Eberhard Wächter, fand, dass vor allem „kosmetische Maßnahmen“ vorgeschlagen würden. „Wir können machen, was wir wollen, wir kriegen den Lärm nicht aus der Stadt“, sagte er. Im Lärmaktionsplan wird nur der Autoverkehr berechnet. Flugzeuge, S- und U-Bahnen werden in dem nun diskutierten Lärmaktionsplan nicht mit einbezogen. Außerdem fragte Haug, wo denn das Ende der Lärmaktionspläne sei. Nun solle die vierte Stufe beschlossen werden. Würden für die Stufe fünf dann Fahrverbote vorgeschlagen, wollte er wissen.
Zum Thema B27 und A8 schlägt der Lärmaktionsplan eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 Km/h auf der B27 und auf 120 Km/h auf der Autobahn vor. Ferner solle ein lärmmindernder Belag verbaut werden. Allerdings kann Leinfelden-Echterdingen diese Maßnahmen nicht im Alleingang beschließen. Hinter den Lärmaktionsplan stellte sich der Grünen-Stadtrat Martin Klein. Vor allem an den Durchgangsstraßen sei Lärm ein Problem. „Da müssen wir etwas tun“, findet er. Und in der Stadt gebe es neben dem Straßenlärm noch andere Lärmquellen wie den Flug- und Bahnverkehr, worauf die Stadt kaum einen Einfluss habe. Dort, wo die Stadt etwas unternehmen könne, sollte sie das auch tun, so Klein. Die SPD stellte sich ebenfalls hinter den Lärmaktionsplan. „Lärm ist wahnsinnig gesundheitsschädlich“, betonte Stadtrat Joël Jetter.
Was hilft gegen Lärm?
Maßnahmen
Häufig wird in Lärmaktionsplänen eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Maßnahme gegen Verkehrslärm vorgeschlagen. Der Charme dabei ist, dass für geringere Höchstgeschwindigkeiten nur einige Straßenschilder getauscht und keine teuren anderen Maßnahmen wie passive Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Gesetz
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen Die Pläne müssen Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten, um die Gesundheit der Bürger zu schützen, und alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben werden.