Im Mordprozess nach dem Leichenfund in Esslingen-Sirnau erzählt der beschuldigte Gastwirt erstmals aus seinem Leben. Dabei werfen seine Finanzen Fragen auf.
Immer wieder gab es die Momente, in denen man als Prozessbeobachter vergaß, um welches Delikt es eigentlich ging. Dabei wird dem Gastwirt auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart Mord vorgeworfen: Er soll an Ostern dieses Jahres aus Habgier einen seiner Gäste getötet und dessen Leiche anschließend in einem Waldstück bei Esslingen-Sirnau abgelegt haben. In dieser Woche erzählte der Beschuldigte erstmals aus seinem Leben.
Er berichtete von seinen zahlreichen Immobiliengeschäften, gescheiterten Firmengründungen – und von dubiosen Bankkonten in der Schweiz und Luxemburg. Dem Richter Norbert Winkelmann entfuhr an diesem Tag nicht nur einmal der Satz: „Das ist Steuerhinterziehung. Aber das dürfte gerade ihr geringstes Problem sein.“
Angeklagter hat bereits Haftstrafe verbüßt
Der Lebenslauf, den der 47-Jährige vor der 19. Großen Strafkammer vorträgt, zeugt von Einfallsreichtum und Tüchtigkeit. Er ist aber auch durchzogen von kriminellen Vorkommnissen, die den Stuttgarter schon zuvor in Gerichtssäle und sogar ins Gefängnis gebracht hatten. Er wuchs in der Türkei auf und zog später in den 80er-Jahren mit seiner Mutter nach Deutschland. Damals war er gerade elf Jahre alt. In der Bundesrepublik besuchte er die Hauptschule und schloss danach eine Ausbildung zum Elektriker ab. Danach gründete er die erste Firma. Laut dem Angeklagten lief dieser Reinigungs- und Hausmeisterservice sehr gut. Die Firma beschäftigte 60 bis 70 Mitarbeitende, als es zum Bruch kam. Denn unter den Beschäftigten hätten sich einige befunden, die nicht angemeldet gewesen seien. Die Ermittlungen gegen den Unternehmer führten dazu, dass einige Großkunden ihre Aufträge zurückzogen. Der Angeklagte musste das Geschäft deshalb aufgeben.
Selbstbewusst und eloquent erzählt der Angeklagte, dass er nach diesem Einschnitt Anfang der 2000er in ein anderes Bundesland zog, aber dann wieder nach Stuttgart zurückkehrte. Er schlug sich mit kleineren Jobs durch. So trieb er für ein Inkasso-Unternehmen Geldforderungen ein, wie er erzählt. Weil er eines Tages einem Gläubiger einen „Denkzettel“ verpasste, wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt, die er zu zwei Dritteln absaß. Was genau vorgefallen war, führte er vor Gericht nicht aus.
Unübersichtlich wurde es dann, als es um die Frage ging, wie er in den Jahren zwischen 2008 und der Tat an Ostern sein Geld verdient hatte. Er war an weiteren Firmengründungen beteiligt, arbeitete immer wieder als Angestellter in unterschiedlichen Gewerben, und er renovierte und vermietete Immobilien. Er berichtete von mehreren Wohnungen in Baden-Württemberg, die er für Zehntausende Euro mit Möbeln und weiterem Inventar ausgestattet hatte.
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft stellten einige Nachfragen, woher er das Geld für die Projekte genommen habe, doch seine Antworten waren nicht immer ganz nachvollziehbar. Der Angeklagte erwähnte zwar Konten in der Schweiz und in Luxemburg, wollte sich aber nicht näher dazu äußern. Die Anwesenden staunten nicht schlecht, als der Beschuldigte seine teils dubiosen Geschäfte offenlegte.
Konten in Schweiz und Luxemburg
Seit 2021 betreibt er das Stuttgarter Hotel, wo das Tötungsdelikt begangen worden sein soll. Auch in dieses Gebäude hatte der Angeklagte eine große Summe Geld gesteckt. Er hatte die Räume saniert und Inventar gekauft. Auch beschäftigte er Angestellte in dem Betrieb.
Zur Tat, die ihm angelastet wird, und zu seiner Beziehung zum Opfer konnte sich der Gastwirt aus Zeitgründen noch nicht äußern. Am 19. Dezember soll dies folgen. In einer vorherigen Sitzung hatte der Angeklagte bereits zu einem Hinterbliebenen des Opfers gesagt: „Es tut mir leid.“