Protest gegen leer stehende Wohnungen in Stuttgart. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Ein internes Schreiben aus dem Wirtschaftsministerium löst Empörung bei Hausbesitzern aus. Demnach fordert die Landeshauptstadt ein „Zugriffsrecht“ auf leere Wohnungen.

Stuttgart - Es ist eine Idee, die allein aus Stuttgart kommt. Die Verwaltung der Landeshauptstadt fordert die „Einführung eines Zugriffsrechts der Kommune auf zweckentfremdete Wohnungen“. Das geht aus einem internen Dokument des Wirtschaftsministeriums hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Im Klartext: Das Stuttgarter Rathaus will leer stehende Wohneinheiten unter städtische Verwaltung stellen. Die Pläne lösen bei Vertretern von Immobilieneigentümern Empörung aus. „Das wäre eiskalte Enteignung“, sagt Ottmar Wernicke, Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg.

Bei dem internen Schreiben handelt es sich um die Auswertung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots, mit dem Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt unter anderem gegen Leerstand und illegale Ferienwohnungen vorgehen können. Die fünf Städte in Baden-Württemberg, in denen das umstrittene Gesetz gilt – Stuttgart, Heidelberg, Tübingen, Konstanz und Freiburg – äußern darin ihre Ideen für eine Weiterentwicklung des Gesetzes.

Zur Begründung der Forderung nach einem kommunalen Zugriffsrecht heißt es auf Anfrage aus der Pressestelle der Stadt: Ziel sei es, leer stehende Wohnungen so rasch wie möglich wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Und: „Bisher ist es lediglich möglich, Bußgelder zu verhängen. Effektiver könnte es sein, den Kommunen ein Zugriffsrecht auf zweckentfremdete Wohnungen zu ermöglichen.“

Zudem geht aus dem Schreiben des Ministeriums hervor, dass drei weitere Städte im Land planen, das Gesetz gegen die Zweckentfremdung noch in diesem Jahr einzuführen. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um Bietigheim-Bissingen, Filderstadt und Waldkirch.