Demonstration gegen Leerstand in Stuttgart im Mai – Die Stadt Stuttgart hat hingegen für das seit 2016 geltende Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen eine positive Bilanz gezogen. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Stadt Stuttgart freut sich über die Wiedervermietung von zweckentfremdeten Wohnungen. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen zeige Wirkung.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat für das seit 2016 geltende Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen eine positive Bilanz gezogen. „Wir halten das Verbot weiterhin für richtig und erfolgreich“, sagte Stuttgarts Bürgermeister für Wirtschaft und Finanzen, Michael Föll (CDU), am Freitag im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen in Stuttgart.

Als Erfolg wertete er nicht nur die Zahl der Wohnungen, die auf Grund von Verfahren wieder auf den Wohnungsmarkt kamen, sondern auch die präventive Wirkung des Zweckentfremdungsverbots. „Die vielen Beratungsgespräche bewirken sicher, dass mehr Wohnungen wieder vermietet werden - auch wenn sich dies statistisch nicht erfassen lässt“, sagte Föll.

Stadt freut sich über Wiedervermietungen

Einem Bericht der Stadt zufolge hat Stuttgart seit Inkrafttreten des Verbots im Januar 2016 insgesamt 723 Zweckentfremdungsverfahren eingeleitet. „Seither konnten insgesamt 52 Wohnungen wieder vermietet werden“, sagte Reiner Grund vom Baurechtsamt, wo die Einhaltung der Satzung kontrolliert wird. Noch nicht abgeschlossen seien rund 300 Verfahren. Dabei handele es sich hauptsächlich um Leerstandsmeldungen, bei denen oft erst der Eigentümer ermittelt werden müsse, was das Verfahren in die Länge ziehe.

Das Zweckentfremdungsverbot sieht vor, dass Eigentümer mit einem Bußgeld bestraft werden können, wenn sie Wohnungen länger als ein halbes Jahr leer stehen lassen oder beispielsweise Ferienwohnungen daraus machen.