Renten- und Lebensversicherungen sind eine beliebte Form der Altersvorsorge. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Bei neuen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen will der Marktführer Allianz ab 2021 den Erhalt der eingezahlten Beiträge nicht mehr garantieren. Ausgenommen sind Riester-Verträge und Produkte für die betriebliche Altersvorsorge.

Frankfurt - Bei neuen Renten- und Lebensversicherungen garantiert der Marktführer Allianz künftig nicht mehr den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Den Kunden würden ab 2021 nur noch Verträge mit einem Garantieniveau von 90, 80 oder 60 Prozent angeboten, teilte der Versicherungsriese am Dienstag mit. Ausgenommen sind Riester-Produkte und diejenigen Verträge für die betriebliche Altersvorsorge, bei denen ein Garantieniveau von 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Konzern betonte, die reduzierten Garantien verbesserten die Chancen für „langfristig attraktive Renditen“ für die Kunden.

Hintergrund sind die niedrigen Zinsen

Ein Garantieniveau von 100 Prozent bedeutet, dass am Ende der Ansparphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Jahrzehntelang galt dieses Sicherheitsversprechen für alle Lebens- und Rentenversicherungen. Es zwang die Versicherungsunternehmen allerdings, die Kundengelder sehr konservativ anzulegen. Die niedrigen Zinsen auf Staatsanleihen und andere sichere Anlageformen machen es den Versicherern zunehmend schwer, die Kundengelder zu mehren – also über den Erhalt der eingezahlten Beiträge hinaus auch Überschüsse zu erwirtschaften. Deren Rückgang schmälert die Attraktivität der Lebensversicherung.

„Verträge mit 100-Prozent-Garantien sind aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß“, sagte Alf Neumann, Operationsvorstand der Allianz Lebensversicherung, unserer Zeitung. „Ein typischer Altersvorsorgevertrag läuft rund 30 Jahre. Wenn über diesen Zeitraum nur in festverzinsliche Anlagen investiert wird, die heute eine Rendite nahe oder sogar unter null abwerfen, gibt es schlicht keinen Gewinn mehr.“

Verträge mit niedrigeren Garantieniveaus sind schon seit rund zehn Jahren auf dem Markt – bisher hatten Allianz-Kunden aber die Wahl, ob sie sich darauf einlassen. Die Produkte eröffnen den Anbietern die Möglichkeit, das Geld auch in riskantere Anlageformen wie Aktien oder Unternehmensanleihen zu stecken.

Da hier höhere Renditen möglich sind, können Versicherungen mit geringerem Garantieniveau durchaus mehr Geld abwerfen als die klassischen Produkte. Dafür gibt es allerdings keine Gewähr.

Breite Streuung der Kundengelder soll Sicherheit gewährleisten

Neumann erklärte: „Wir sind weiterhin sicher, da wir eine extrem breite Diversifikation der Kapitalanlage und eine sehr breite Ausrichtung bieten. Durch die Streuung der Kundengelder bieten wir weiterhin attraktive und schwankungsarme Renditen.“ Überdies würden, wenn sich ein Versicherungsnehmer dem Ruhestand nähere, seine Ersparnisse in konservativere Anlagen umgeschichtet. Auf diese Weise sei der Kunde „den Schwankungen des Kapitalmarkts nicht mehr voll ausgesetzt“.

Für Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) bedeutet die Abkehr von der 100-Prozent-Garantie gleichwohl, dass die Lebensversicherung „schlechter ist als das Kopfkissen“. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte: „Das Versprechen der Allianz lautet, dass der Verzicht auf Sicherheit höhere Überschüsse ermöglicht. Ob der Kunde die wirklich bekommt, ist aber ungewiss, während die Vertriebsprovisionen und Kosten der Allianz in jedem Fall in Rechnung gestellt werden.“ Sparern stünden preiswertere und transparente Alternativen für den Vermögensaufbau zur Verfügung. Eine Möglichkeit seien Fondssparpläne.

Zwar fallen auch für den Kauf und die Verwaltung von Investmentfonds Gebühren an. Dafür würden bei Fonds aber „alle Anteilseigner transparent an Gewinnen und Verlusten beteiligt. Bei Versicherungen dagegen bestimmt die Geschäftspolitik des Anbieters, in welcher Weise Risiken und Chancen im Kollektiv und im Verhältnis zu den Aktionären des Versicherers verteilt werden“, sagte Nauhauser.

Verbraucherschützer fordert Senkung der Vertriebsprovisionen

BdV-Vorstandssprecher Kleinlein verwies darauf, dass die Versicherungen in der Vergangenheit die Überschüsse unter anderem kürzten, um eine Zinszusatzreserve aufzubauen. Diese wurde vom Gesetzgeber 2011 eingeführt, damit die Versicherungskonzerne trotz der niedrigen Zinsen weiter die Auszahlungen leisten können, die beim Abschluss lukrativer Altverträge zugesagt wurden.

Kleinlein wirft den Unternehmen vor, der Aufbau dieses Reservetopfs sei nur notwendig geworden, weil sie ihren Kunden in den 80er und 90er Jahren zu viel versprochen hätten. „Für ihre Kalkulationsfehler lassen die Versicherungen nun ihre Kunden haften.“ Stattdessen sollten die Provisionen und Verwaltungskosten gesenkt werden, forderte Kleinlein.